Gesetz zur Aechtung von Streumunition mit grosser Mehrheit verabschiedet

Gesetz zur Aechtung von Streumunition mit grosser Mehrheit verabschiedet

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Gesetz zur Aechtung von Streumunition mit grosser Mehrheit verabschiedet



(pressrelations) - Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit grosser Mehrheit das Gesetz zum Uebereinkommen ueber Streumunition verabschiedet.
Dazu erklaeren der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Andreas Weigel und der abruestungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf
Muetzenich:

Mit der zuegigen Beschlussfassung ratifiziert Deutschland als eines der ersten Staaten das Abkommen zur Aechtung von Streumunition. Parlamentarier der Koalition, die im vergangenen Jahr massgeblich am Vorankommen des Oslo-Prozesses beteiligt waren, haben damit erneut bewiesen, dass sie in dieser Frage weiter entschlossen handeln, um eine vollstaendige Aechtung dieser grausamen Kampfmittel voran zu bringen. Deutschland setzt mit der Ratifizierung des Abkommens ein deutliches Zeichen.

Das im Mai 2008 in Dublin von rund 100 Staaten getroffene Uebereinkommen tritt erst in Kraft, wenn es mindestens 30 Staaten ratifiziert haben. Die deutsche Vorreiterrolle und insbesondere die geschickte und geduldige Verhandlungsfuehrung des Auswaertigen Amtes haben massgeblich zur Unterzeichnung des Abkommens beigetragen, welches nicht nur das Verbot des Einsatzes, sondern auch der Entwicklung, Herstellung und Lagerung sowie des Im- und Exports von Streumunition aller Typen umfasst. Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt auch dem fortgesetzten intensiven Werben und dem persoenlichen Einsatz von Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier zu verdanken.

Neben den Erfolgsmeldungen im Kampf gegen den Einsatz von Streumunition wurde aber insbesondere von zivilgesellschaftlichen Organisationen auch immer wieder Kritik geuebt, dass die von dem Verbot ausgenommene sogenannte Submunition weiterhin eine Gefahr fuer die Zivilbevoelkerung mit sich bringen koenne. (Unter Submunition werden Kampfmittel verstanden, die mehr als ein aber weniger als zehn Bomblets enthalten und damit nicht als Streumunition klassifiziert werden.) Wir nehmen diese Frage sehr ernst. Deshalb befasst sich im Mai der Unterausschuss fuer Abruestung und Ruestungskontrolle in einer Anhoerung mit der Wirkung der sogenannten Submunition.



Wir werden uns mit der Problematik der Submunition objektiv und mit groesster Sorgfalt auseinandersetzen. Die Ergebnisse der Anhoerung werden zeigen, ob hinsichtlich der noch verwendeten Submunition im Sinne der Kriterien des Abkommens zur Aechtung von Streubomben weiterer politischer Handlungsbedarf besteht.

Nach dem grossen Erfolg des Oslo-Prozesses werden wir sehr genau darauf achten, dass sich keine Hintertuer fuer andere oder neue Arten von Streumunition oeffnet.


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Datum: 24.04.2009 - 15:41 Uhr
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