Präventionsgesetz: Korrekturen erforderlich
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Förderung der Prävention" im Deutschen Bundestag erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die Zielsetzung des Präventionsgesetzes
stimmt. Es ist jedoch dringend erforderlich, die im Gesetzentwurf
vorgesehenen Maßnahmen auf Herz und Nieren zu prüfen. Bisher besteht
die Gefahr, dass Arbeitslose und Hartz IV-Bezieher bei dem geplanten
Vorsorgekonzept außen vor bleiben. Das wäre ein Skandal. Zudem
gehören neben den Krankenkassen auch der öffentliche
Gesundheitsdienst und die Sozialversicherungsträger in die
Verantwortung. Denn Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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Datum: 19.04.2013 - 12:27 Uhr
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