Justizmord - Richterwillkür beim Amtsgericht
ID: 85736
Nie wird das Opferlamm so gestreichelt wie auf dem Weg
zur Schlachtbank.
Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen einen
waschechten Demokraten wegen Beleidigung verhandelt.
Mit sicherem Schritt betrat die Richterin den Gerichtssaal.
Hätte man schon hier gewusst, dass es im Verlauf des
Verfahrens zu willkürlichen Handlungen kommt, wäre in
einem das Bild eines Henkers entstanden, der zum Schafott
schreitet, um Kraft seines Amtes zu walten. Wie viel Willkür
darfs denn sein? Gleich zu Beginn der Verhandlung bat der
Angeklagte die Beweise einzusehen. Laut Gesetz könne
die Richterin ihm die Einsicht verweigern, so die Richterin,
was sie dann auch prompt tat. Die gleiche Antwort erhielt
der Angeklagte auf die Frage, ob er denn wenigstens die
Strafanzeige die zur Anklage geführt hat sehen dürfte.
Nein, und dabei blieb es auch. Hier steht jemand vor
Gericht, der nur aus der Anklageschrift heraus entnehmen
kann, was gegen ihn vorgebracht wird. Frei dem
napoleonischen Gesetz oder dem aus Nürnberg. Auch als
der Angeklagte die Echtheit der Beweise anzweifelte,
drohte die Richterin ein Gutachten anzufertigen, worauf der
Angeklagte darum bat, dieses doch zu tun. Schnell verwarf
die Richterin diese Idee und legte dem Angeklagten die
Worte in den Mund, er habe zugegeben, dass die Beweise
von ihm stammen. Wie jetzt? Der Angeklagte bejaht ein
Gutachten anfertigen zu lassen und die Richterin
interpretiert dies, dass der Angeklagte zugibt, die Beweise
stammen von ihm? Solche Praktiken erinnern doch stark
ein Standgericht vergangener Zeiten, als man
arbeitsamtsähnliche Symbole trug. Dem Angeklagten war
schnell klar, dass sich die Richterin auf die Fahnen
geschrieben hatte, heute biste dran. Verärgert, ja schon
erbost keifte die Richterin, als der Angeklagte erneut seinen
Verdacht wegen Befangenheit gegenüber der Richterin
kundtat. Zuvor wurde ein Befangenheitsantrag abgelehnt.
Zwangsläufig muss man sagen, denn eine Krähe hackt der
anderen kein Auge aus. Sichtlich aufgebracht über diese
Äußerung des Angeklagten war schnell klar, hier kommt der
arme Kerl nur noch einen Kopf kürzer raus. Doch was war
mit dem Rechtfertigungsgrund für eine Anklage überhaupt?
Auf diese Frage gab es eine sehr schnelle Antwort. Für den
Angeklagten ist es günstiger, wenn er unter diesem
Paragrafen als unter jenem der üblen Nachrede verklagt
würde. Wie jetzt? Da wird jemand unter einem Paragrafen
verurteilt, obwohl der andere hätte greifen müssen?
Obwohl schon die Staatsanwaltschaft selbst sichtliche
Zweifel darüber hatte, ob das alles so seine Richtigkeit hat,
ließ die Richterin nicht mit sich reden und machte dem
Angeklagten weiter den Prozess. Bescheiden und mit
gesenktem Kopf verlas die Staatsanwältin ihr Plädoyer als
würde sie sagen wollen, der arme Kerl. Forderte auch
sogleich den Angeklagten zu einer Geldstrafe zu
verurteilen, die weit unter dem lag, was die Richterin zuvor
verlangt hatte. Aus Richtung der Staatsanwaltschaft wehte
dem Angeklagten eine Brise des Wohlwollens. Diese Brise
wurde jedoch kurzerhand von dem Sturm der scheinbaren
Entrüstung der Richterin weggeweht. Nach dem der
Angeklagte sein zehnseitiges Plädoyer verlesen hatte,
bemerkte die Richterin zynisch: „schon fertig?“, und
verklagte den Angeklagten zur doppelten Geldstrafe.
Grinsend schaute Richterin Lysko zum Angeklagten und
teilte ihm mit, die Sitzung sei geschlossen. Zuvor hatte der
Angeklagte die Berufung beantragt. Schauen wir mal, ob
der, der zuletzt lacht, nicht doch am besten lacht.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
MM Düsseldorf Fachjournalismus der ungeschminkten
Wahrheit. Langjährige Berichterstattung aus den Gerichten
NRW.
MM Düsseldorf Fachjournalismus
Redaktion: Marcel Stern
Grünstr. 34
40227 Düsseldorf
Tel: 0211 96 34 35
eMail: gullibertg(at)googlemail.com
MM Düsseldorf Fachjournalismus
Redaktion: Marcel Stern
Grünstr. 34
40227 Düsseldorf
Tel: 0211 96 34 35
eMail: gullibertg(at)googlemail.com
Datum: 24.04.2009 - 21:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 85736
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marcel Stern
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 96 34 35
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.04.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1600 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Justizmord - Richterwillkür beim Amtsgericht "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MM Düsseldorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).