Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz komplett rechtswidrig
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Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz komplett rechtswidrig
"Nach diesem aktuellen Urteil sollte Innenminister Schäuble umgehend den Verfassungsschutz anweisen, die außerhalb von Recht und Gesetz stehende Beobachtung der Linken einzustellen. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, die Sammlung von personenbezogenen Informationen fortzusetzen. Der Verfassungsschutz und sein Dienstherr Schäuble machen sich damit strafbar."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 24.04.2009 - 20:32 Uhr
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