Immer mehr Anbieter im Fernbusgeschäft - Passagiere bekommen mehr EU-Rechte zugesprochen

Immer mehr Anbieter im Fernbusgeschäft - Passagiere bekommen mehr EU-Rechte zugesprochen

ID: 857421
(firmenpresse) - Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung vom 1. März 2013, die die Rechte von Fernbusreisenden regelt, entscheiden sich immer mehr Unternehmen, in das Geschäft der innerdeutschen Fernbusverbindungen einzusteigen. Seit diesem Monat bieten nun auch die Unternehmen city2city und Aldi Bustickets für verschiedene Streckenverbindungen innerhalb Deutschlands an. Online-reiseportal.com (www.online-reiseportal.com) mit weiteren Informationen:

Seit Beginn dieses Jahres dürfen Fernbuslinien die Städte in Deutschland miteinander verbinden. Immer mehr Unternehmen steigen seither in das Fernbusgeschäft ein. Nun bietet auch der Discounter Aldi über das unternehmenseigene Reiseportal seit April dieses Jahres Bustickets an und beteiligt sich damit am Preiskampf auf dem Fernbusmarkt. Neben herkömmlichen Streckenverbindungen zwischen Metropolen wie Köln, Berlin, Hamburg oder München, bietet Aldi dabei beispielsweise auch Tickets für die Reiseroute Dresden-Eisenach an. Insgesamt steuern die Aldi-Fernbusse rund 30 deutsche Groß- und Kleinstädte an. Der Ticketpreis für die einzelnen Strecken liegt dabei auch hier, wie bei anderen Fernbusunternehmen auch, deutlich unter den Fahrkartenpreisen der Deutschen Bahn. Fernbusverbindungen stellen demnach eine durchaus günstige Alternative zum Reisen mit Bahn und Flugzeug dar. Zudem verstärken konkrete EU-Regelungen seit dem 1. März 2013 nun auch die Rechte der Fernbuspassagiere. Kommt es demnach beispielsweise zu einer Überbuchung und Annullierung des Fernbusses, hat der Passagier ein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine gleichwertige Ersatzlösung zu Erreichung seines Reisezieles. Die gleichen Regelungen gelten bei Verspätungen der Abfahrtszeit von mehr als zwei Stunden. Und auch gegenüber Unfällen und Pannen sind Passagiere von Fernbuslinien seit dem 1. März abgesichert. So ist der Betreiber des Busunternehmens laut EU-Regelung im Falle eines Unfalls zu einer „angemessenen und verhältnismäßigen Hilfe im Hinblick auf unmittelbare praktische Bedürfnisse“ verpflichtet, darunter zählt beispielsweise die Bereitstellung von Kleidung oder die kostenlose Übernachtung in einem Hotel. Kommen zudem Personen oder Gepäckstücke bei einem Unfall zu Schaden, haben Reisende ebenfalls einen Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe mit Hilfe der nationalen Rechtsvorschriften berechnet wird.


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Datum: 21.04.2013 - 21:41 Uhr
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Freigabedatum: 21.04.2013

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