Propan Rheingas GmbH & Co. KG weist Vorwürfe des Bundeskartellamtes in aller Schärfe zurück
Keine Absprache mit anderen Flüssiggasunternehmen - Vorgehensweise des Kartellamtes befremdlich
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007 Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen. Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.
In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass "gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH, Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von insgesamt 41,4 Mio. ? verhängt" wurden.
"Schon dieses Vorgehen ist äußerst befremdlich, da die Medien informiert worden sind, bevor uns überhaupt der offizielle Bußgeldbescheid zugegangen ist", so Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG, in einer ersten Stellungnahme. "Wir haben in den letzten Monaten ausführlich zu allen Vorwürfen Stellung genommen und diese vollständig entkräftet."
Missverständliche Formulierungen rücken Rheingas in ein falsches Licht
Die jetzt veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes hatte zudem den Eindruck entstehen lassen, als sei es bereits im Mai 2005 auch bei der Propan Rheingas GmbH & Co. KG zu einer Durchsuchung gekommen, bei der die sichergestellten Unterlagen und Daten ergeben haben, dass sich führende Flüssiggasanbieter seit 1997 verständigt haben, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben.
Uwe Thomsen: "Die Pressemitteilung war missverständlich formuliert: Bei uns hat es keine Hausdurchsuchung gegeben und wir haben uns an keinen Absprachen beteiligt. Wir haben vielmehr den Eindruck gewinnen müssen, dass wir insbesondere wegen unserer Verbandsmitgliedschaft in die Reihe der Betroffenen gestellt wurden. Aus diesem Grunde haben wir bereits Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt."
Auch die Höhe des Bußgeldes steht in keiner Relation zu den vermeintlichen Gewinnen, die aus der Ordnungswidrigkeit, die man meint, Rheingas anlasten zu können, entstanden sein sollen. "Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass sogenannte potente Muttergesellschaften die Bußgelder übernehmen könnten. Dieser Zusammenhang ist für uns nicht verständlich und rechtlich nicht haltbar", so Uwe Thomsen.
Generell hält die Propan Rheingas GmbH & Co. KG die Bildung eines Kartells für wirtschaftlich unsinnig, da dies ihrem vorrangigen Unternehmensziel, aus eigener Kraft Wachstum zu generieren und neue Kunden zu gewinnen, zuwiderlaufen. Auch und gerade deshalb, weil Wachstum in der hart umkämpften Flüssiggasbranche auch Verdrängungswettbewerb bedeutet.
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Rheingas ist einer der führenden Anbieter von Flüssiggas und trägt in Deutschland mit mehr als 3.500 Vertriebspartnern entscheidend zu einer flächendeckenden Versorgung mit diesem ebenso vielseitigen wie umweltfreundlichen Energieträger bei. Rheingas versteht sich dabei als Energiedienstleister, der kompetente Service- und Beratungsleistungen rund um die Flüssiggastechnik bietet und innovative Produktideen entwickelt.
Das breit gefächerte Leitungsspektrum des Unternehmens unterteilt sich in zwei große Geschäftsbereiche ? die stationäre und die mobile Energie. Neben dem Verkauf und der Befüllung von Gasflaschen zählt zum Bereich der mobilen Energie auch das Geschäft mit Autogas, das sich zunehmend als eine preisgünstige und gleichermaßen umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Kraftstoffen etabliert. Hier engagiert sich Rheingas insbesondere beim Bau und Betrieb von Autogas-Tankstellen entlang der deutschen Autobahnen.
Zum Bereich der stationären Energie gehören die Errichtung und der Betrieb von Flüssiggastanks und lokalen Gasnetzen, die einzelne Häuser oder komplette Wohnsiedlungen mit Heizenergie versorgen.
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Datum: 27.04.2009 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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