Schummeln mit dem Dosenpfand – Dumpingpreise für Einweg-Getränke ein Fall für das Kartellamt
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Vom Büdchenbesitzer, bei dem das Bier gekauft wurde, erfuhr Boeing, dass es sich nicht um Pfanddosen handelt: „Nein, sagte er, das stimmt, aber wir bekommen die manchmal auf Paletten angeliefert. Ob er wisse, wer die liefere? Daran könne er sich leider nicht erinnern“, sagte der Mann im Kiosk. Nach Erkenntnissen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) http://www.duh.de handelt es ich mitnichten um Irrläufer. Offenbar hat sich seit Einführung des einheitlichen Pfandsystems im Jahre 2006 ein schwunghafter Handel mit pfandfreien Dosen entwickelt. „Die Umwelthilfe beobachtet das Geschehen schon länger. In vielen deutschen Imbissbuden, Kiosken und Tankstellenshops seien Exportdosen im Regal ganz normal, und so mancher Betrieb schlägt die 25 Cent Pfand trotzdem drauf“, schreibt Boeing in seinem Blogbeitrag.
Umweltexperten und die mittelständische Getränkeindustrie kritisieren massiv das Regelungschaos des Dosenpfandes. Kaum ein Verbraucher blicke mehr durch, welche Getränke unter die Pfandpflicht fallen und welche nicht. Unterschiede zwischen Mehrweg und Einweg seien kaum noch zu erkennen. Fast jeder zweite Verbraucher in Deutschland wisse selbst sechs Jahre nach Einführung des Einwegpfandes nicht, dass es neben Mehrweg-Pfandflaschen auch Einweg-Pfandflaschen gibt. Entsprechend hoch seien die Pfandgelder, die in den Kassen des Handels verbleiben.
Die Mineralbrunnen-Betriebe gehen davon, dass Pfandgewinne von den Discountern in die Quersubventionierung von Einweggetränken gesteckt werden. Umgerechnet auf den Literpreis koste Mineralwasser beim Discounter 13 Cent und im normalen Getränkehandel 50 Cent. Um den mit Hilfe von Einweg-Dumpingpreisen geführten Verdrängungskampf der Discounter gegen den mehrwegorientierten Mittelstand zu stoppen, fordern Umwelt- und Branchenverbände neben dem Einwegpfand eine wirksame Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent pro Flasche. Anders werde das in der Verpackungsverordnung verbindlich festgeschriebene Ziel eines Anteils von 80 Prozent ökologisch vorteilhafter Verpackungen nicht erreicht.
„Das Dosenpfand in der jetzigen Regelung ist für den massiven Rückgang der Mehrwegquote verantwortlich. Besser wäre von Anfang an eine Abgabenlösung gewesen, die von großen Teilen des Einzelhandel auch mitgetragen worden wäre. Die dadurch erzielten Einnahmen kämen der Allgemeinheit zugute. Jetzt haben wir die reine Einweg-Pfandlösung mit den bekannten Folgen des Pfandschlupfes“, kritisierte Gottfried Jung vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium beim Kasseler Abfallforum http://www.abfallforum.de/tagungen/tagungen.php. Der gewaltige Preisunterschied treibe die Verbraucher zu Einweg-Getränken. Daran würde auch die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht nichts ändern.
Wie der Einweg-Dumpingpreis der Discounter zustande kommt, könne sich Dr. Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium nicht erklären. Die Prüfung der Ursachen sei nicht die Aufgabe seines Hauses. Hier stünden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt in der Pflicht. Wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege, müsse entsprechend gehandelt werden.
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Datum: 27.04.2009 - 16:30 Uhr
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Freigabedatum: 27.04.2009
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