Heil/Tauber: Netzneutralität gewährleisten
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Bandbreiten zu beschränken. Dazu erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil, und der Vorsitzende der Projektgruppe Netzneutralität
in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, Peter
Tauber:
"Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige
Regulierungsbehörde prüft, ob die neuen Tarife der Telekom gegen das
im Telekommunikationsgesetz verankerte Prinzip der Netzneutralität
verstoßen. Sie hat dafür zu sorgen, dass die grundsätzlichen
Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und
einen diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen
eingehalten werden.
Es kann nicht sein, dass die Dienste durch die Telekom willkürlich
verschlechtert werden und der Datenverkehr in den Netzen behindert
oder verlangsamt wird. Es darf vor allem nicht sein, dass die Telekom
ihre eigenen Dienste bevorzugt, indem deren Nutzung nicht auf das
konsumierte Datenvolumen angerechnet wird. Sie würde dadurch ihre
Stellung am Markt auf Kosten des Wettbewerbs und damit der
Verbraucher ausbauen. Sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen
zur Sicherstellung der Netzneutralität nicht ausreichen, fordern wir
die Bundesregierung auf, die Ermächtigungsgrundlage im TKG zum Erlass
einer Rechtsverordnung nun schnell zu nutzen."
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Datum: 24.04.2013 - 17:43 Uhr
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