Scheidung und Rente
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Scheidung und Rente
Zu gleichen Teilen: Ab September gilt der neue Versorgungsausgleich
Wichtigste Änderung: Die während der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenansprüche aus verschiedenen Versorgungssystemen werden bereits bei der Scheidung gleichmäßig aufgeteilt. Neben der gesetzlichen Rente sind das beispielsweise auch die Ansprüche in der Beamtenpension, berufsständischen Versorgung sowie betrieblichen und privaten Altersversorgung. Damit erhält der ausgleichsberechtigte Partner ? zumeist die Frau ? in allen eingebundenen Versorgungssystemen einen eigenen Versorgungsanspruch. Das sofortige Aufteilen aller Rentenansprüche soll auf beiden Seiten für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Auch Rentner sollten den Zeitpunkt eines geplanten Scheidungsantrags gut über überdenken. Derzeit bekommt ein Rentner bei der Scheidung so lange seine volle gesetzliche Rente ausbezahlt, bis auch der geschiedene, jüngere Ehegatte Rente erhält. Erst dann wird sein Betrag nach dem Versorgungsausgleich gekürzt. Künftig fällt dieses ?Rentnerprivileg? weg und die Rente wird mit der Scheidung sofort gemindert.
Großzügiger werden dagegen die bisherigen Härteregelungen angewendet. So bekommt ein geschiedener Ruheständler die volle Rente, wenn der begünstigte Ex-Partner verstorben ist und höchstens 36 Monate Rente erhalten hat.
Wer sich informieren möchte, wie sich der neue Versorgungsausgleich von September an auswirkt, kann sich im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.deden Flyer ?Versorgungsausgleich: Das neue Recht? herunterladen. Weitere Informationen gibt es zudem am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Pressesprecher:
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
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Datum: 27.04.2009 - 17:41 Uhr
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