Stiftung Warentestüberrascht: Aromatisierte Wässer sind keine Fruchtsäfte
ID: 860905
bewertet die Stiftung Warentest im aktuellen "test"-Heft so genannte
"Wässer mit Geschmack". Dabei kapriziert sich die weitgehend negative
Bewertung vor allem auf den fehlenden Zusatz von Fruchtsaft und eine
damit angeblich einhergehende Irreführung durch Fruchtabbildungen als
Geschmackshinweis. Mit etwas Abstand kommt man eher zu dem Schluss:
Viel Wind um wenig Fakten. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher
sieht bei diesen klaren Produkten auf den ersten Blick, dass sie
keinen Fruchtsaft enthalten.
Kommen wir ergänzend zu einigen der von Stiftung Warentest
angesprochenen Punkten und zu einem kurzen Faktencheck:
"test" bemängelt, die Produkte schmeckten "aromatisiert und bloß
fruchtähnlich". Hier hätte bereits der Blick auf Verkehrsbezeichnung
und Zutatenverzeichnis geholfen. Die geschmackliche Prägung durch
Aromen spiegelt sich ja auch bereits in der Produktkategorie: "Wässer
mit Geschmack". Dies sind eben weder Fruchtsäfte, Schorlen,
Fruchtsaftgetränke oder Limonaden mit Fruchtgehalt.
Der Laie staunt, der Experte wundert sich. Selbst die bzw. der
durchschnittliche Verbraucher dürfte allerdings keinen Fruchtsaft
erwarten, wenn wie hier vorliegend kristall-klare Wässer zu bewerten
sind.
"test" behauptet zudem, die Produktaufmachung entspreche nicht den
"Leitsätzen für Erfrischungsgetränke" des Deutschen
Lebensmittelbuchs, deren letzte Überarbeitung vom 27. November 2002
datiert. Hier ist der Vollständigkeit halber jedoch darauf
hinzuweisen, dass dort im Abschnitt C (Bezeichnung und Aufmachung -
Hervorhebungen durch wafg) durchaus weitergehend ausgeführt wird,
dass "naturgetreue Abbildungen, ausgenommen bei klaren Limonaden, nur
dann verwendet werden, wenn Fruchtsaft und/oder Fruchtmark enthalten
sind".
Diese seit Jahrzehnten bestehende Ausnahme erfasst wörtlich zwar
entsprechend der Historie (seinerzeit gab es die inzwischen eigene
Produktkategorie der klaren aromatisieten Wässer noch gar nicht) nur
klare Limonaden. Allerdings wird diese Ausnahme entsprechend für
Fruchtabbildungen als Geschmackshinweis bei der Aufmachung von klaren
aromatisieren Wässern bereits seit Jahren in gleicher Weise im Markt
allgemein üblich umgesetzt. Die Fruchtabbildung als Geschmackshinweis
dient auch hier der schnellen Orientierung der Verbraucher.
So verwundert dann auch nicht weiter, wenn "test" - zutreffend -
die Aromenkennzeichnung als Herausforderung für Verbraucher
bezeichnet, es aber weitgehend untergeht, dass diese Kennzeichnung im
Detail durch bindende EU-rechtliche Vorgaben bestimmt wird. Auch die
Kritik an der Verwendung der Auslobung "energiearm (kalorienarm)" ist
hier einzuordnen - die Unternehmen beachten ebenfalls die
entsprechenden Vorgaben aus der Health Claims-Verordnung (EG) Nr.
1924/2006.
Eigentlich hat die Stiftung Warentest ausreichende Expertise, um
diese Fragen auch angemessen aufzubereiten. "test" kritisiert die
Produkte: "Irreführung: Hier ist nicht drin, was draufsteht". Dies
mag jeder für sich beantworten - die Produktkategorie ist jedenfalls
bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebt - bietet sie doch
Geschmack bei deutlich weniger Kalorien. Eins bleibt aber hoffentlich
unstrittig: Über Geschmack lässt sich trefflich streiten.
Pressekontakt:
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Telefon: (030) 259258-0, Telefax: (030) 25925820
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Datum: 25.04.2013 - 16:46 Uhr
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