IT-Sicherheitsrecht für Behörden
Praxisseminar des Behörden Spiegel am 27.05.13, in München
27. Mai 2013, München
28. November 2013, Berlin
Das IT-Sicherheitsrecht ist eine unübersichtliche Querschnittsmaterie ? ein einheitliches ?IT-Sicherheitsgesetz? gibt es nicht. Rechtliche Maßstäbe und Regelungen für die Sicherheit der Informationstechnologie finden sich verstreut in diversen Gesetzen und Verordnungen, so z.B. in den Datenschutzgesetzen, im Strafgesetzbuch, aber auch im Gesellschaftsrecht. Gleichwohl ist ein Überblick über den rechtlichen Rahmen der IT-Sicherheit für Führungskräfte und IT-Verantwortliche in Behörden unerläßlich. IT-Schutz ist Managementpflicht ? bei Nichtbeachtung drohen schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen!
Das Seminar wendet sich an alle, die mit dem Betrieb und der Absicherung von EDV und IT-Systemen oder dem Schutz von Daten und IT-Infrastruktur verantwortlich betraut sind. Diese ?IT-Entscheider? erhalten ein Überblick über den Rechtsrahmen der IT-Sicherheit anhand praxisrelevanter Leitfragen:
? Was muß ich umsetzen? Zu welchen Maßnahmen bin ich überhaupt gesetzlich verpflichtet?
? Welche Folgen drohen, wenn ich gebotene Maßnahmen nicht umsetze? Welcher ggf. persönlichen Haftung unterliege ich z.B. bei unzureichenden oder gänzlich fehlenden IT-Sicherheitsmaßnahmen?
? Was darf ich umsetzen? Welche Sicherheitsmaßnahmen sind rechtlich zulässig? Welche Grenzen stecken die Gesetze?
? Welche rechtlichen Folgen können sicherheitsrelevante Vorfälle haben? Welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen haben Sicherheitsvorfälle?
Themenüberblick, 09:30?17:00 Uhr:
Was ist ?IT-Sicherheitsrecht?? ? Rechtsgrundlagen und Rechtsquellen
Warum muß ich tätig werden? ? IT-Sicherheit als Managementpflicht
? Fehlende Schutzmaßnahmen als Straftat und Ordnungswidrigkeit
? Bußgelder und Schadenersatzansprüche
Was muß ich umsetzen? ? Rechtliche Verpflichtungen und Vorgaben
? Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen
? Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte
? Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte
? Mitarbeiterschulungen
? Schutz der Telekommunikation / Fernmeldegeheimnis
? IT-Sicherheit beim Outsourcing und der Auftragsdatenverarbeitung
? IT-Sicherheit beim Cloud Computing
? Lizenz-Compliance
? Der IT-Sicherheitsbeauftragte
? Berücksichtigung von IT-Sicherheit im Vergabeverfahren
Was darf ich umsetzen? ? Rechtliche Grenzen typischer Sicherheitsmaßnahmen
? Grundlagen des Beschäftigtendatenschutz
? Überwachung von E-Mails und Internet-Verkehr
? Einsatz von Spamfiltern, Virenscannern und Firewalls
? Logfiles: Protokollierung und Auswertung des Datenverkehrs
? Videoüberwachung
? Einsatz von Backup- und Archivierungssystemen
Was passiert bei Störfällen? ? Rechtliche Folgen bei sicherheitsrelevanten Vorfällen
? Die ?data breach notification?
? Strafrechtlicher Schutz: Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung und Datenunterdrückung, Computersabotage
? Zivilrechtlicher Schutz: Schadensersatz und Unterlassung
Referent:
Rechtsanwalt Carsten Gerlach, TCI Rechtsanwälte Berlin
Ort:
Maritim Hotel München
Goethestraße 7, 80336 München
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=2363
Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 25.04.2013 - 16:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 860935
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