Holzenkamp/ Rief: Kommunen können Tierhaltung künftig besser steuern
ID: 860976
in 2./3. Lesung mit der Novelle des Baugesetzbuches eine bessere
Steuerungsmöglichkeit der Kommunen für Tierhaltungsanlagen
beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Josef
Rief:
"Wir haben heute einen guten Kompromiss zwischen den Ansprüchen
unse-rer Tierhalter nach Weiterentwicklung ihrer Betriebe und dem
Wunsch der Kommunen nach einer besseren Steuerungsmöglichkeit für
große gewerbli-che Stallanlagen beschlossen.
Dafür schränken wir das gewerbliche Stallbauprivileg in Paragraph
35 Absatz 1. 4 im Baugesetzbuch ein. Künftig benötigen größere
gewerbliche Ställe eine Baugenehmigung der Kommunen. Damit kann vor
Ort entschieden werden, ob und in welchem Umfang solche Anlagen
künftig gebaut werden.
Dass die Novelle des Baugesetzbuches fundiert und sorgfältig
ausgearbeitet ist, zeigt sich allein daran, dass die Opposition - bis
auf die Grünen - unseren Vorschlägen zugestimmt hat.
Wie üblich sind die Forderungen der Grünen zum Baugesetzbuch wenig
durchdacht und einmal mehr ideologisch motiviert. So sollen zum
Beispiel nach deren Vorstellung alle Landwirte gezwungen werden, das
Futter für die Tierhaltung auf dem eigenen Acker anzubauen. Das
stellt einen tiefen Eingriff in das Eigentumsrecht der Bauernfamilien
dar und würde gerade für kleine, flächenarme landwirtschaftliche
Betriebe Probleme nach sich ziehen.
Weiterhin schützen wir im Baugesetzbuch wertvolle
landwirtschaftliche Flächen. Diese werden immer noch zu häufig für
Siedlungsprojekte versiegelt. Sie gehen damit dauerhaft der
Landwirtschaft verloren. Deshalb müssen die Kommunen jetzt in ihrer
Bauleitplanung noch mehr Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange
nehmen. Es gilt: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung.
Und schließlich leisten wir mit der Flexibilisierung des
Biogasanlageneinsatzes einen Beitrag zur Energiewende: Biogasanlagen
dürfen künftig dann Energie produzieren, wenn sie gebraucht wird.
Einzige Voraussetzung: Die Jahresgesamtmenge darf auch weiterhin
nicht überschritten werden."
Hintergrund: "Privilegierung im Außenbereich" Die
landwirtschaftliche und die gewerbliche Tierhaltung unterliegen im
Außenbereich einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung. Eine
gewerbliche Tierhaltung liegt dann vor, wenn der Betrieb nicht über
genügend landwirtschaftliche Fläche verfügt und nicht mindestens 50
Prozent des Futters auf den eigenen Flächen erwirtschaften kann.
Insbesondere kleinere, flächenarme landwirtschaftliche Betriebe
nutzen die gewerbliche Privilegierung, um mit ihrer Tierhaltung ein
auskömmliches Familieneinkommen zu erwirtschaften.
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Datum: 25.04.2013 - 17:59 Uhr
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