NRZ: Verstörende Inkonsequenz - ein Kommentar von JAN JESSEN
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Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Regierung und Parlament ziehen nicht mit. Das ist einerseits
verständlich. Parteiverbote sind Verzweiflungsakte, die einer
erwachsenen Demokratie eigentlich unwürdig sind. Ein erneutes
Verbotsverfahren im konkreten Fall der NPD birgt das Risiko des
Scheiterns, das spätestens dann unvertretbar hoch wird, wenn der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ins Spiel kommt. Nun hatte
sich aber bereits ein Verfassungsorgan, der Bundesrat, für einen
Verbotsantrag entschieden. Dass Regierung und Bundestag sich nicht
anschließen, wirkt verzagt, wirkt kläglich. Daran trägt vor allem die
Union Schuld. Es ist schon absurd, dass sie auf Länderebene - bis auf
Hessen - auf einen Verbotsantrag drängt, im Bundestag aber dagegen
stimmt. Diese verstörende Inkonsequenz, diese feige Nicht-Haltung,
lässt die Demokratie und ihre Vertreter in einem schlechten Licht
erscheinen, nämlich eben nicht als wehrhaft, sondern als beliebig im
Kampf gegen ihre Feinde. Die braunen Demokratieverächter werden sich
ins Fäustchen lachen. Und das ist mehr als bitter.
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Datum: 25.04.2013 - 19:06 Uhr
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