Arztbesuch: TK erklärt Kosten mit neuer Patientenquittung
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setzen sich die Kosten zusammen? Ab sofort gibt die neue
Patientenquittung der Techniker Krankenkasse Antwort auf diese
Fragen. Übersichtlich und verständlich listet die Quittung alle vom
Arzt abgerechneten Leistungen auf, so dass die Patienten die
entstandenen Kosten systematisch nachvollziehen können. Die TK hat
dazu rund 10.000 Fachbegriffe von A wie Apherese bis Z wie
Zytostatikum in einfache Kurzbeschreibungen übersetzt, um die
unverständlichen Ausdrücke zu erklären.
Um die Patientenquittung zu bestellen, genügt ein Anruf bei der
TK. Per Post erhält der Kunde dann die gewünschte Kostenaufstellung.
Eine Tabelle zeigt die Informationen zum Datum des Arztbesuchs, den
abgerechneten Positionen und dem als Orientierungswert ausgewiesenen
Honorar des Arztes. Außerdem können Versicherte die gestellten
Diagnosen anfordern. "Der Blick in die eigene Patientenquittung ist
somit ein übersichtlicher und verständlicher Auszug aus der
Krankengeschichte, der sowohl über erbrachte Leistungen als auch
deren Kosten informiert", erläutert Markus Jochem, Versorgungsexperte
bei der TK. "Wir haben uns das Ziel gesetzt, den Patienten zum
Gesundheitsexperten in eigener Sache zu machen. Unterstützende
Angebote wie die Kursreihe 'Kompetent als Patient' oder der Klinik-
und Ärzteführer sind bereits wichtige Bausteine auf diesem Weg. Die
neue Patientenquittung ist nun ein weiterer Schritt in diese
Richtung".
Zum Hintergrund:
Bestellt ein Patient die Quittung, verschickt die TK diese
innerhalb von zwei Wochen. Darin enthalten sind alle Arztbesuche, die
länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Grund für den Zeitverzug
ist, dass die Kassenärztlichen und -zahnärztlichen Vereinigungen erst
sechs bis neun Monate nach der Behandlung die Abrechnungsdaten zur
Verfügung stellen können. Dementsprechend erhält der Versicherte
seine Daten erst zwei bis drei Quartale nach dem Arztbesuch. Die
TK-Patientenquittung reicht maximal 18 Monate zurück.
Die neue Patientenquittung ersetzt das bestehende Verfahren, bei
dem der Versicherte Einzelfallnachweise anfordern konnte, die sehr
fachlich und mit bis zu 50 Seiten sehr umfangreich waren. Die neue
Auflistung ist deutlich schlanker und kundenorientierter. Der Bedarf
nach mehr Verständlichkeit ist da: Etwa jeder Zweite äußerte sich
2010 skeptisch, ob er den Leistungsauszug überhaupt fachlich
nachvollziehen kann. Das hat eine bevölkerungsrepräsentative
Forsa-Umfrage im Auftrag der TK ergeben. Diese belegte aber auch eine
große Nachfrage: 82 Prozent der Befragten bewerteten die
Patientenquittung als sinnvoll.
Pressekontakt:
Carina Heinrichs, TK-Pressestelle
Tel: 040-6909 3020
E-Mail: pressestelle@tk.de
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Datum: 29.04.2013 - 12:02 Uhr
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