MPC Rio Valiente und Rio Verde unter vorläufiger Zwangsverwaltung

MPC Rio Valiente und Rio Verde unter vorläufiger Zwangsverwaltung

ID: 864151

Die Serie der Insolvenzmeldungen unter den Schifffonds reist weiterhin nicht ab. Aktuell betroffen ist erneut das Hamburger Emissionshaus MPC mit seinen Schifffonds Rio Valiente und Rio Verde. Betroffene Anleger haben unter Umständen gute Aussichten auf Schadensersatz.



(firmenpresse) - Die beiden Beteiligungsgesellschaften Rio Valiente und Rio Verde wurden 2002 und 2003 von dem Emissionshaus MPC aufgelegt und investierten jeweils in ein Containerschiff. Das Beteiligungskapital der Anleger betrug rund 15,2 Mio. Euro zuzüglich 5 % Agio. Zusätzlich wurden Bankdarlehen in Höhe von jeweils rund 24,8 Mio. Euro in fremden Währungen (US-Dollar und japanischem Yen) aufgenommen. Bereits 2010 führte die Geschäftsleitung ein Sanierungskonzept zur Rettung des Fonds durch, an welchem sich die Anleger mit 19 % ihres ursprünglich investierten Kapitals beteiligten. Dieses ist jedoch gescheitert, so dass am 27.11.2012 über beide Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet wurde.

Neben dem Verlust ihres investierten Kapitals droht den Anlegern nun auch noch, auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Häufig reichen die Erlöse aus dem Verkauf der Vermögenswerte des Fonds nicht aus, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die Anleger im Rahmen der Entnahmehaftung aufkommen.
Die geschädigten Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der mögliche Schadensersatzansprüche z. B. wegen einer Falschberatung oder Prospekthaftung geltend machen kann. Die Schifffondsbeteiligungen wurden häufig über Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet den Anleger umfassend über alle möglichen Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Zu solchen Risiken zählen u. a. das Totalverlustrisiko oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge. Falls die Aufklärung über solche Risiken unterbleibt oder unvollständig ist, steht dem Anleger nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in zahlreichen Fällen ein Schadensersatzanspruch zu.

Betroffene Anleger der MPC Rio Valiente und Rio Verde sollten angesichts dieser Umstände umgehend einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.


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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.



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Datum: 01.05.2013 - 17:10 Uhr
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