Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten
ID: 868020
Neues Urteil in der Pflegebranche
Vergütung eines "Rund-um-die-Uhr-Dienstes"
Konkret ging es in diesem Fall um eine Frau, die bei einem privaten Pflegedienst tätig war...
Um den gesamten Artikel lesen zu können, nebenstehenden Weblink anklicken.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 08.05.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 868020
Anzahl Zeichen: 574
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mannheim
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 180 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ArenoNet GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).