Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

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Neues Urteil in der Pflegebranche



(PresseBox) - Regelungen zur deutschen Pflege sind nicht unumstritten. Unumstritten ist allerdings, dass die Pflege, zum Beispiel von älteren Menschen, höchst anerkennungswürdig ist. Wie diese Arbeit zu vergüten ist, ist in konkreten Fällen immer wieder Thema vor Gericht.
Vergütung eines "Rund-um-die-Uhr-Dienstes"
Konkret ging es in diesem Fall um eine Frau, die bei einem privaten Pflegedienst tätig war...
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Datum: 08.05.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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