Auch ?Nicht-Banken? kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen
ID: 868028
Wurde nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt, können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche haben und das nicht nur bei einer Beratung durch Banken.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Anleger, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten eines Fonds um ihre Investitionen bangen, sind oft nicht schutzlos gestellt. Sind ihnen bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken nämlich verschwiegen worden, haben sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister, der sie beraten hat.
Neben einer unzureichenden Aufklärung über Art und Risiken der Beteiligung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine fehlende Aufklärung über sogenannte "Kick-Back-Zahlungen" zu Schadensersatzansprüchen führen, so dass ein geschädigter Anleger unter Umständen die gesamte von ihm investierte Summe zurückerhalten kann. Bei "Kick-Backs" handelt es sich um Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter oft hinter dem Rücken ihrer Kunden verdienen. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Banken beratend tätig geworden sind.
Mit Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) soll das Landgericht Hannover (LG) jedoch entschieden haben, dass Anleger möglicherweise auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn sie von einer "Nicht-Bank" nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt wurden.
Entschieden wurde dies hinsichtlich der Tochtergesellschaft einer Bank. Wenn eine Bank das Beratungsgeschäft auf eine Tochtergesellschaft ausgelagert habe und diese Tochtergesellschaft als Beratungsunternehmen an den Bankkunden herantrete und die Beratung durchführe, so könne diese Tochtergesellschaft zur Aufklärung über "Kick-Backs" verpflichtet sein. Dementsprechend soll das LG die Tochtergesellschaft im konkreten Fall zur Zahlung von Schadensersatz an eine Anlegerin, die zwei Schifffonds gezeichnet hatte, verurteilt haben.
Ein Beratungsunternehmen, das sich in einer solchen Situation befinde, könne also nicht einwenden, dass es nicht als Bank zu werten sei und daher nicht über geflossene Provisionen aufklären müsse. Die für den Schadensersatzanspruch erforderliche Pflichtverletzung sei stattdessen gegeben. Die Ausweitung der Kick-Back-Rechtsprechung, die sich wohl aus dem Urteil des LG ergibt, kann weitreichende Folgen für viele unzufriedene Anleger, die eben nicht von einer Bank, wohl aber von der Tochtergesellschaft einer solchen beraten wurden, haben.
Betroffene Anleger sollten sich daher an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Kick-Back-Rechtsprechung im Einzelfall anwendbar ist und ob und gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 08.05.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 868028
Anzahl Zeichen: 2985
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 344 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch ?Nicht-Banken? kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
AGB -Online-Shop, eBay, Amazon ...
Wenn Sie im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, sind rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen unerlässlich, denn fehlerhafte AGB, insbesondere gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßende AGB werden schnell von Konkurrenten abgemahnt. Die Kosten einer Abmahnung können
Probleme beim Lloyd Fonds LF 46 MT Green Point ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Lloyd Fonds AG entwickelt und vertreibt geschlossene Fondsbeteiligungen, an denen sich bislang über 50.000 Anl
BGH-Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung eines Handelsvertreters ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil (Az. VIII ZR 327/09) vom 10.11.2010 soll der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden haben, dass ein wic
Neue Steuer-CD lässt Steuersünder zittern ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Diesmal sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein und die Ermittlungen in vollem Gang




