Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Google-Urteil
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Suchmaschine Google offensichtlich nicht zu, dass sie zwischen
Tatsachenbehauptungen und der Ergänzung von Suchbegriffen
unterscheiden können, die clever programmierte Maschinen auf Basis
von Beobachtungen zahlloser Nutzeranfragen liefern. Neun von zehn
Deutschen nutzen Google - aber längst nicht alle verstehen, wie's
funktioniert. Akzeptiert man diese Annahme, wird deutlich, dass die
»Autocomplete«-Funktion Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn der
eigene Name in zweifelhaften Zusammenhang gerückt wird. Auch wenn
Google uns nur zeigt, wonach viele suchen... Der Konzern hat trotzdem
die Verantwortung zu übernehmen. Unüberwindliche technische Gründe,
die einen Schutz der Persönlichkeitsrechte verhindern, gibt's nicht.
Google ist in Sachen Zensur kein Neuling: Bei Suchanfragen in den USA
zeigt sich die puritanische Grundhaltung. Bald stellt sich die Frage,
ob die Gerichte sich als nächstes die Suche vornehmen, die auf
ähnlichen Programmen beruht. Das Internet ist kein rechtsfreier
Raum: Daran hat der BGH keinen Zweifel gelassen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 14.05.2013 - 20:05 Uhr
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