Psychiatrieausschuss für fünfte Amtsperiode berufen
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Psychiatrieausschuss für fünfte Amtsperiode berufen
Die Ministerin sagte: ?Der Psychiatrieausschuss setzt sich konsequent und mit großem Engagement für die Rechte und Interessen der psychisch Kranken sowie der Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen ein. Seine Arbeit ist eine hilfreiche Unterstützung bei der Diskussion um das Thema. Seit 1993 hat der Ausschuss maßgeblich dazu beigetragen, die Versorgung psychisch Kranker und der Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.?
Zum Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung gehören 12 Mitglieder sowie 12 Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Der Ausschuss wird alle vier Jahre gewählt. Er ist rechtlich verankert im ?Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt? (PsychKG LSA) von 1992 (in § 29).
Der Ausschuss prüft, ob der oben genannte Personenkreis gesetzeskonform behandelt und betreut wird. Er soll für deren Belange eintreten und bei der Bevölkerung Verständnis für deren Lage wecken. Der Ausschuss bildet Besuchskommissionen, die mindestens einmal jährlich die entsprechenden Krankenhäuser und Einrichtungen Sachsen-Anhalts aufsuchen. Er berichtet einmal jährlich dem Landtag und dem Sozialministerium über seine Tätigkeit.
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des Landes Sachsen-Anhalt
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Datum: 04.05.2009 - 18:03 Uhr
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