HDT-Seminar Befähigte Person Brandmeldeanlagen gemäß §2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
ID: 873829
Seminar nach DIN VDE 0833 und DIN 14675
Der Arbeitgeber hat seine Brandmeldeanlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit zu prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen. Nach den einschlägigen Vorschriften muss jede Brandmeldeanlage regelmäßig einer Inspektion und Begehung unterzogen werden, wobei die Inspektion sich auf die elektrische Funktionsweise der BMA bezieht und ausschließlich von der Elektrofachkraft durchgeführt werden darf. Der Part der Begehung kann von dieser Elektrofachkraft, aber auch von einer ausgebildeten befähigten Person erfolgen. Durch die Regelwerke werden an den Betreiber beziehungsweise die befähigte Person - eine Person, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeiten durchführen kann - umfangreiche Anforderungen gestellt. Die befähigte Person übernimmt Aufgaben, die sich aus den Anforderungen an den Betrieb einer Brandmeldeanlage (BMA) ergeben. Für den Betrieb jeder BMA muss eine solche Person existent sein. Die Grundsätze der Prüfung werden ebenso näher gebracht wie die Baumaßgaben und Aspekte der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Das Haus der Technik bietet dazu das Seminar "Befähigte Person Brandmeldeanlagen gemäß §2 (7) BetrSichV und TRBS 1203" am 6.-7. Juni 2013 in Essen an.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Saager), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
http://www.hdt-essen.de/W-H050-06-382-3
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Datum: 17.05.2013 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Essen
Kategorie:
Bildung & Beruf
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