WGF-Gläubiger sollen sich vom Management nicht verunsichern lassen
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Frankfurt, 17. Mai 2013 - Der Konflikt zwischen den Vertretern der Anleihegläubiger der WGF AG und dem Management des insolventen Immobilienunternehmens spitzt sich weiter zu.
Auch die vereinbarten Erfolgshonorare, die mit dem so genannten Sanierungsvorstand Bernd Depping und dem WGF-Berater Arno Haselhorst vereinbart wurde, stoßen bei den Gläubigervertretern auf wenig Gegenliebe. In dem Insolvenzplan, der am 22.05.2013 zur Abstimmung gestellt wird, ist ein solches Honorar für die dnp Depping GmbH & Co. KG und die Haselhorst Associates GmbH vorgesehen. Die Höhe der Honorare wird allerdings lediglich verklausuliert dargestellt. Genannt werden 1,5 Prozent auf die Rückzahlungen bis zu einer Bezugsgröße von 88 Millionen Euro. Eine Gesamtsumme wird nicht genannt. Doch damit nicht genug, die Gläubiger sollen auch der Zahlung nicht näher bezifferter Kosten für bisher nicht abgerechnete Stundenüberhänge der dnp Depping Rechtsanwälte GbR zustimmen, die seit der Insolvenzantragstellung am 11.12.2012 angefallen sind. Gleiches gilt für die Haselhorst Associates GmbH. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Vorstand Bernd Depping die Annahme des Plans aus seinem Erfolgshonorarinteresse heraus verfolgt“, sagt Reiter. Die Konditionen sprechen für sich: Der Plan sieht vor, dass der Vorstand auch in den kommenden Jahren vergütet wird. Für die aktuellen Berater würde eine variable Erfolgsbeteiligung fällig, die wohl mindestens 1,5 Millionen Euro betragen dürfte.
Doch es gibt noch mehr Merkwürdigkeiten rund um die nächste Woche anstehenden Gläubigerversammlungen. „Die Methoden, wie die WGF Vollmachten für die Vertretung von Gläubigern einholt, sind mehr als zweifelhaft“, erklärt Nieding. Mitte Mai habe die Gesellschaft alle ihr bekannten Anleihegläubiger angeschrieben und für die Mandatierung des Rechtsanwalts Georg Gradl von der Kanzlei ADVOLAW geworben. Die Vollmachten mit konkreten Weisungen zur Planannahme sowie ein Freiumschlag wurden gleich beigefügt. Mit Herrn Gradl bestehe offenbar die Absprache, dass er die Gläubiger für 10,00 Euro vertritt –ein absoluter Dumpingpreis. Wenn das Verteilen des Anschreibens der ADVOLAW nebst Vollmacht an alle Anleihegläubiger der Kanzlei bekannt gewesen sei, dürfte es sich um eine unzulässige Werbung um das konkrete Mandat im Einzelfall handeln.
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Datum: 17.05.2013 - 16:33 Uhr
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