SolarWorld - Erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig | KAP Rechtsanwälte berichten

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ID: 877077

Mitten in den Pfingstferien wurde die SolarWorld Gläubigerversammlung von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V einberufen. Die SdK wollte damit den sogenannten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger beschliessen. Doch mit so einer niedrigen Präzens haben die Verantwortlichen des Solarunternehmens SolarWorld AG nicht gerechnet.



SolarWorld - 1. Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig | KAP RechtsanwälteSolarWorld - 1. Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig | KAP Rechtsanwälte

(firmenpresse) - Sie war kurzfristig einberufen worden, noch dazu zu einem Datum mitten in den Pfingstferien. Doch mit so geringer Beteiligung an ihrer gestrigen Gläubigerversammlung hatten wohl auch die Verantwortlichen der Solarworld AG nicht gerechnet. Angeregt wurde die Gläubigerversammlung von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (kurz SdK) die auf der Gläubigerversammlung die Wahl eines - von ihr auch vorgeschlagenen - sogenannten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger beschließen lassen wollte.

Doch die Gläubiger, die die Schuldverschreibung WKN A1H3W6 gezeichnet hatten, zeigten der Solarworld, der SdK und dem gemeinsamen Vertreter die kalte Schulter: Anstatt der erforderlichen 50 % der Anleihegläubiger kamen nach Feststellungen eines Unternehmenssprechers der Solarworld AG gerade einmal 4,62 %. Die Versammlung war damit nicht beschlussfähig.

Allerdings sollten sich Anleger nicht auf diesem Ergebnis ausruhen, denn eine 2. Gläubigerversammlung wird unabhängig von der Zahl der erschienenen Anleger beschlussfähig sein. “Dies ist aus unserer Sicht eine Chance für die Anleihegläubiger, die diese wahrnehmen sollten. Dies sehen wohl auch die Aktionäre der Solarworld AG. Nach dem Scheitern der Wahl des gemeinsamen Vertreters ist die Aktie der Solarworld AG in die Höhe geschnellt.” berichtet Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte. Eine Wahl des gemeinsamen Vertreters kann aber noch in der 2. Gläubigerversammlung erfolgen.

KAP Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten in Gläubigerversammlungen und im gesamten Restrukturierungsprozess der SolarWorld AG und beraten bezüglich der darüber hinausgehenden Möglichkeiten der Schadloshaltung.

Nach Empfehlung der Kanzlei KAP Rechtsanwälte sollten sich Anleger nun rasch vor der nächsten Gläubigerversammlung informieren und entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen und eventuell schnell Schritte dazu einleiten. “Sowohl die Wahl eines gemeinsamen Vertreters als auch die von der Solarworld angepeilte Abstimmung über einen sogenannten Schuldenschnitt könnten die Rechte der Anleger empfindlich beeinträchtigen.” so Rechtsanwalt Krause weiter. “So lange derartige Beschlüsse jedoch noch nicht gefasst sind, bestehen noch die ursprünglichen Rechte weiter und Anleger haben grundsätzlich noch ein Anrecht auf die Rückzahlung des vollen Nominalbetrages der Anleihen – wenn die Rechte rechtzeitig geltend gemacht werden” sieht Krause die Chancen für die Anleger.



Auch sollten Anleger die Einberufung der zweiten Gläubigerversammlung gut im Blick behalten und bei dieser ihre Stimmrechte ausüben. Die geringe Beteiligung an der ersten Gläubigerversammlung hat gezeigt, dass auch „kleinere“ Stimmrechte offensichtlich großes Gewicht haben können. Nur mit der Ausübung ihrer Stimmrechte können Anleger sicher stellen, dass ihre Interessen auch gewahrt werden. Zum Informationsaustausch unter den Anlegern haben KAP Rechtsanwälte ein Diskussionsforum für Geschädigte eingerichtet (www.KAP-Forum.net).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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