EU regelt Betriebsrenten zunächst ohne neue Kapitalvorgaben

EU regelt Betriebsrenten zunächst ohne neue Kapitalvorgaben

ID: 877107
(ots) - EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will im
Herbst 2013 den Vorschlag einer Richtlinie zur Verbesserung der
Governance und Transparenz der betrieblichen Rentenfonds vorlegen.
Dabei sollen die Aufsichts- und Kapitalregeln für Versicherer
(Solvency II) zunächst nicht auf die Pensionskassen von Unternehmen
ausgedehnt werden: "Der Vorschlag wird die Frage der
Solvabilitätsregeln für Rentenfonds nicht behandeln", erklärte
Barnier am Donnerstag in Brüssel. "Meiner Meinung nach sollte diese
Situation erneut geprüft werden, sobald wir vollständigere Daten
besitzen."

Der Bedarf an weiteren technischen Informationen für die
Kapitalvorgaben für Rentenfonds "sollte uns nicht aufhalten, jetzt zu
handeln und die Governance und die Transparenz zu verbessern", sagte
Barnier. "Diese Verbesserungen sind dringend. Die Unterschiede in den
nationalen Vorgehensweisen und die Lücken in bestimmten
Mitgliedsstaaten behindern die Entwicklung eines echten Binnenmarktes
für die betriebliche Altersversorgung und beeinträchtigen den Schutz
der zukünftigen Rentner."

Die Bedeutung betrieblicher Rentenfonds in Europa nimmt zu. In
einigen Ländern (zum Beispiel in Frankreich und Schweden) sind auch
Versicherungsunternehmen in der betrieblichen Altersvorsorge tätig.
Es existieren auch andere Formen wie zum Beispiel Direktzusagen der
Arbeitgeber. Betriebliche Rentenfonds haben erhebliches Potential:
sie sind Teil der Lösung, um die zur Herausforderung einer alternden
Gesellschaft zu bewältigen.

Die existierende europäische Richtlinie zu betrieblichen
Rentenfonds stammt aus dem Jahre 2003. Sie zielt darauf ab, einen
Binnenmarkt für betriebliche Rentenfonds zu schaffen und ihre
Funktionsweise zu verbessern. Aus Sicht der Europäischen Kommission
ist aber festzustellen, dass diese Ziele nur teilweise erreicht


worden sind.

Es ist offensichtlich, dass einige Fonds, besonders
leistungsbezogene Fonds, schwerwiegende Defizite aufweisen. Zudem
wird die zukünftige Anwendung der Solvency II-Regeln auf Versicherer,
die betriebliche Altersversorgung anbieten, Fragen des fairen
Wettbewerbs aufwerfen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat
unlängst eine Untersuchung zur Solvabilität bestimmter Rentenfonds
durchgeführt. "Diese Untersuchung hat gezeigt, dass wir unsere
Kenntnisse noch vertiefen müssen, bevor wir über eine europäische
Initiative zur Solvabilität der Rentenfonds entscheiden können",
sagte Barnier.

Die derzeitige Richtlinie hat aber noch andere Lücken, zum
Beispiel verpflichtet sie die Rentenfonds nicht, über ein wirksames
Governance-System zu verfügen, das ein solides und vorsichtiges
Management des Geschäfts gewährleistet. Zudem enthält sie keine
Mindestanforderungen an Fondsverwalter und keine Details zu internen
Risikomanagement- und Kontrollsystemen. Die Beobachtungs- und
Beaufsichtigungssysteme der Mitgliedsstaaten unterscheiden sich, was
die Kosten für Fonds erhöht, die grenzübergreifend tätig sind, die
Aufsichtskooperation behindert und die Verbreitung von Information
beschränkt. Auch die Zuständigkeiten von Herkunfts- und
Aufnahmelandaufsehern müssen geklärt werden.

"Gleichwohl fordere ich schon jetzt die Länder mit
unterkapitalisierten Rentenfonds auf, die notwendigen Maßnahmen ohne
Verzögerung zu ergreifen. Ich begrüße die Initiativen, die in einigen
Mitgliedsstaaten diesbezüglich ergriffen worden sind. Wie ich oft
gesagt habe, meine Priorität ist der Schutz der zukünftigen Rentner",
sagte Barnier.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-454_de.htm



Pressekontakt:
Reinhard Hönighaus
Pressesprecher
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon +49 (0) 30 - 2280 2300
reinhard.hoenighaus@ec.europa.eu

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Datum: 23.05.2013 - 15:39 Uhr
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