Vermittlung bei Schadenersatzansprüchen - Einführung einer Schlichtungsstelle für den Luftverkehr

Vermittlung bei Schadenersatzansprüchen - Einführung einer Schlichtungsstelle für den Luftverkehr

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(firmenpresse) - Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist ab dem ersten November dieses Jahres auch für Schadensfälle im Luftverkehr zuständig. Das hat ein aktuelles Urteil des Bundesrates ergeben. Demnach hilft die SÖP all jenen geschädigten Passagieren, die ihre Schadenersatzansprüche in einem außergerichtlichen Vermittlungsverfahren geltend machen möchten. Online-reiseportal.com (www.online-reiseportal.com) berichtet über weitere Informationen und Hintergründe.

Mit einer Schlichtungsstelle für den öffentlichen Luftverkehr würden Passagiere zum ersten Mal das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr bekommen, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview mit derwesten.de. So bildet die Schlichtungsstelle beispielsweise beim Abhandenkommen des Koffers oder bei Verspätungen des Fliegers eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, Schadenansprüche in einer Höhe von bis zu 5000 Euro geltend zu machen. Für Gäste der Billigfluglinie Ryanair ist die Schlichtungsstelle bereits seit März ein Anlaufpunkt bei Schadensfällen. Man sei jedoch sehr zuversichtlich, dass sich wegen des neuen Gesetzes bald auch weitere Airlines an der Schlichtung beteiligen würden, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Heinz Klewe, in einem Interview mit derwesten.de. So haben die großen deutschen und die in Deutschland tätigen Fluggesellschaften bereits bestätigt, dass sie sich an der SÖP beteiligen werden. So können mit Inkrafttreten des Gesetzes ab November dieses Jahres fortan sämtliche Ansprüche mit Hilfe der SÖP geschlichtet werden, die ab dem ersten November seitens der Flugpassagiere entstehen. Geschädigte Fluggäste sind dennoch dazu verpflichtet, sich mit ihren Schadensforderungen zunächst an ihre Airline zu wenden. Erst wenn die zuständige Fluggesellschaft die Schadenersatzzahlung ablehnt oder innerhalb von zwei Monaten keine Rückmeldung zeigt, ist es möglich, die SÖP als Vermittlungsinstanz hinzu zu schalten.


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Datum: 23.05.2013 - 22:56 Uhr
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