Sterbehilfe: "Ärzte, lasst Euch nichts verbieten!"

Sterbehilfe: "Ärzte, lasst Euch nichts verbieten!"

ID: 878576

DGHS protestiert auf DeutschemÄrztetag in Hannover für Gewissensfreiheit deutscher Mediziner bei der Freitodbegleitung



(firmenpresse) - (dgpd Berlin) Am 28. Mai 2013, 10 Uhr, beginnt der diesjährige Deutsche Ärztetag, diesmal im Congress-Centrum Hannover. Jedes Jahr versammelt die Bundesärztekammer ihre Delegierten, um über grundsätzliche Fragen des ärztlichen Berufsstandes zu befinden. Vor genau zwei Jahren wurde die für uns völlig unverständliche Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." (Art. 16 MBO). Dieser Formulierung war allerdings lediglich die Hälfte aller Landesärztekammern gefolgt.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hält nach wie vor dieses Verbot für lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das Grundgesetz gewährleistet ist. Kritische juristische Gutachten sowie die viel beachtete DGHS-Unterschriftenkampagne "Ärztliche Freitodhilfe: Nur mein Gewissen darf entscheiden!", der einige hundert Mediziner folgten, konnten die Kammerpräsidenten bislang nicht zum Umdenken bewegen.

Deshalb sind wir am Eröffnungstag ab 9 Uhr vor dem Kuppelsaal des Congress Centrums, um unseren Protest gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung kund zu tun. Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden. Beide Wege müssen dem Kranken offen stehen - ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer muss bei einer frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft würde den ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio respektieren und unterstützen.

Wir fordern: Ärzte, lasst euch nichts verbieten!
Professor Montgomery, nehmen Sie das Verbot der ärztlichen Freitodbegleitung zurück!



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!




PresseKontakt / Agentur:

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel(at)dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Im Fast Lane-Programm: Cisco Advanced Services-Trainingsangebot Reifen ? im Sommerurlaub vernachlässigte Lastenträger
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.05.2013 - 11:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 878576
Anzahl Zeichen: 2109

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Wiedenmann M.A.
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-21222337-0

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 409 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sterbehilfe: "Ärzte, lasst Euch nichts verbieten!""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

DGHS erwartet Engagement für Selbstbestimmung ...

Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende. "Als Minister ist er dem Grundgesetz v ...

DGHS erwirkte einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16.08.2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden Aussagen zu ...

DGHS erwirkt einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16. August 2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden wahrhe ...

Alle Meldungen von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z