‚Germany’ = ‚Made in Germany’?
Die Qualität ist ein wichtiger Faktor, um die Kaufentscheidung potentieller Kunden in Richtung des eigenen Produkts leiten zu können.
Oftmals gilt der Herstellungsort schon als Qualitätsmerkmal, weshalb viele Hersteller mit der bekannten Angabe „Made in Germany“ werben. Dies ist ausschließlich zulässig, wenn die Produkte auch tatsächlich in Deutschland produziert werden.
So erwecke die Angabe „Germany“ beim Verbraucher den gleichen Eindruck wie „Made in Germany“, es wird also davon ausgegangen, dass das Produkt in Deutschland hergestellt wird.
Das LG Frankfurt musste in einer Sache entscheiden, in der ein Hersteller in seinem Groß- und Einzelhandelskatalog mit dem Aufdruck „Rostfrei ... Germany“ warb.
Die Richter sahen dies als wettbewerbswidriges Verhalten an, da die Messer unstreitig nicht in Deutschland produziert wurden.
So muss das Unternehmen nun entweder die Produktion tatsächlich nach Deutschland verlagern oder von der Werbung mit „Germany“ Abstand nehmen, um einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung zu entgehen.
Fazit:
Werben Sie mit geographischen Angaben nur, wenn Ihre Produkte auch wirklich am angegebenen Ort hergestellt werden!
Bei Unklarheiten sollte ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden.
© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com
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Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
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Datum: 06.05.2009 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
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Freigabedatum: 06.05.2009
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