Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten!

Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten!

ID: 92187

Preise spielen im Wirtschaftsleben eine große Rolle und so gestalten die Unternehmen ihre Werbung meist so, dass ein attraktiver Preis für ihre Leistungen im Vordergrund steht.

Doch wird die rechtliche Situation enger, wenn Leistungen angepriesen, die nur in Kombination mit wiederum anderen Leistungen gebucht werden können.
Ist dies der Fall, so muss auf die notwendigen, zusätzlichen Leistungen und die damit einhergehenden, monetären Verpflichtungen des Verbrauchers hingewiesen werden.



(firmenpresse) - So entschied der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2008 (Az.: I ZR 139/05) über eine Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der dafür geworben hat, dass mit einem bestimmten Tarif an Wochenenden und Feiertagen „für 0 Cent“ telefoniert werden könne.
Dabei wurde allerdings nicht dargestellt, dass für die Nutzbarkeit dieses Tarifs ein Anschluss beim Werbenden notwendig sei, der sowohl Anschluss- als auch Grundgebühren mit sich ziehe.

Dies sahen die Richter in Karlsruhe als Verstoß gegen § 1 der Preisangaben-Verordnung PAngV an, da die besagte Werbung lediglich einen Preisbestandteil von mehreren darstelle. Immer müsse der Endpreis – inklusive aller Bestandteile und der Mehrwertsteuer – präsentiert werden.

Auch das Argument, die Einrichtung eines Telefonanschlusses und die Vermittlung von Telefongesprächen seien unterschiedliche Dienstleistungen und das Argument, die Werbung richte sich auch an bereits bestehende Kunden (angeblich 95% der deutschen Anschlüsse), auf die keine Anschlussgebühren oder aber höhere Grundgebühren zukämen, konnten nicht überzeugen.

Fazit:
Oftmals ist es für Unternehmer nicht einfach, alle rechtlichen Bestimmungen, die für Werbung gelten, auch zu überblicken und anhand dieser die einzelnen Werbemaßnahmen zu gestalten. Aus diesem Grund sollte immer ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, um Verstöße zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen Gutes Essen in schlechten Zeiten - Give & Gain Day 2009
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 27.05.2009 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92187
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.05.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 487 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Halbwahrheiten in Werbekampagnen unzulässig! ...
Doch sind dieser Korrekturmöglichkeit enge Grenzen gesetzt. Weicht die Werbebotschaft in ihrer Wahrnehmbarkeit für den Verbraucher zu sehr vom tatsächlichen Angebot ab, wird also mit Halbwahrheiten geworben, so ist dies irreführend und damit nicht zulässig. So entschied auch das OLG Düsseld

Journalistische Berichterstattung kann eine wettbewerbswidrige Handlung sein ...
Das hat am 17.03.2009 auch das OLG Hamm (Az.: 4 U 184/08) entschieden. Im zu behandelnden Fall ging es darum, dass eine Zeitung darüber berichtet hat, dass eine Stadt die Zusammenarbeit mit einer PR-Agentur eingestellt hatte, da die zu programmierende Homepage immer wieder Fehler aufwies. Die P

Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen ...
Doch muss in diesem Falle die Werbebotschaft nicht überflüssig geworden sein, vielmehr kann sie in die Entwicklung einer ähnlich lautenden Werbebotschaft einfließen, die vom Verbot nicht erfasst ist. Ergeht ein gerichtlicher Verbotstitel, so ist es dem Verklagten bei Androhung eines Ordnungsg


Weitere Mitteilungen von RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz


Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen ...
Doch muss in diesem Falle die Werbebotschaft nicht überflüssig geworden sein, vielmehr kann sie in die Entwicklung einer ähnlich lautenden Werbebotschaft einfließen, die vom Verbot nicht erfasst ist. Ergeht ein gerichtlicher Verbotstitel, so ist es dem Verklagten bei Androhung eines Ordnungsg

KN Nachahmung des Originals nicht immer Wettbewerbsverstoß ...
So hat das LG München am 01.04.2009 (Az.: 21 O 21850/08) entschieden, dass ein Werkzeughersteller, der für seine Produkte ein ähnliches Design – nämlich die gleiche Farbe – wie ein Konkurrent wählte, dies durfte! Die Klägerin stellte hochwertige Werkzeuge her, genoss dafür ein hohes An

KN Beschreibende Worte nicht als Marke eintragungsfähig ...
Bei der Auswahl von Marken wird immer wieder der Fehler begangen, dass bereits die Marke inhaltlich aussagen soll, was der Verbraucher hierunter angeboten bekommt. Marken, die mehr oder weniger deutliche Hinweise auf die damit gekennzeichneten Leistungen enthalten, sind in aller Regel nicht schutzfÃ

Durch M&A aus der Krise ...
. Wenn starker Regen aufzieht, öffnen die einen Regenschirme, die anderen Wasserauffangbehälter, um sich das Ereignis zunutze zu machen. Letzteres ist analog im M&A-Bereich durchaus ein probates Mittel, um aus der gegenwärtigen Krise gestärkt oder zumindest unbeschadet hindurch zu kommen.


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z