Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten!
Preise spielen im Wirtschaftsleben eine große Rolle und so gestalten die Unternehmen ihre Werbung meist so, dass ein attraktiver Preis für ihre Leistungen im Vordergrund steht.
Doch wird die rechtliche Situation enger, wenn Leistungen angepriesen, die nur in Kombination mit wiederum anderen Leistungen gebucht werden können.
Ist dies der Fall, so muss auf die notwendigen, zusätzlichen Leistungen und die damit einhergehenden, monetären Verpflichtungen des Verbrauchers hingewiesen werden.
Dabei wurde allerdings nicht dargestellt, dass für die Nutzbarkeit dieses Tarifs ein Anschluss beim Werbenden notwendig sei, der sowohl Anschluss- als auch Grundgebühren mit sich ziehe.
Dies sahen die Richter in Karlsruhe als Verstoß gegen § 1 der Preisangaben-Verordnung PAngV an, da die besagte Werbung lediglich einen Preisbestandteil von mehreren darstelle. Immer müsse der Endpreis – inklusive aller Bestandteile und der Mehrwertsteuer – präsentiert werden.
Auch das Argument, die Einrichtung eines Telefonanschlusses und die Vermittlung von Telefongesprächen seien unterschiedliche Dienstleistungen und das Argument, die Werbung richte sich auch an bereits bestehende Kunden (angeblich 95% der deutschen Anschlüsse), auf die keine Anschlussgebühren oder aber höhere Grundgebühren zukämen, konnten nicht überzeugen.
Fazit:
Oftmals ist es für Unternehmer nicht einfach, alle rechtlichen Bestimmungen, die für Werbung gelten, auch zu überblicken und anhand dieser die einzelnen Werbemaßnahmen zu gestalten. Aus diesem Grund sollte immer ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, um Verstöße zu vermeiden.
© RA Axel Mittelstaedt 2009, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Mittelstaedt ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht.
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Rechtsanwalt Mittelstaedt – Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz
Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht
RA Axel Mittelstaedt
Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.designvocat.com
Email: info(at)designvocat.com
Datum: 27.05.2009 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92187
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.05.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 444 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung bei Werbung mit kombinierten Produkten!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
RA Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).