Neues EU-Recht: schlichter Spruch statt aufwändigem Rechtsstreit
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Verordnungspaket der Europäischen Union in Kraft, das
Qualitätsstandards für außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren
schaffen wird. Der Online-Schlichter der DEVK
Rechtsschutzversicherung erfüllt diese Anforderungen.
Gerichtsverfahren sind langwierig und teuer - nicht nur in
Deutschland, sondern in ganz Europa. Alternative
Streitbeilegungsmethoden wie die Mediation oder die schnelle und
günstige Online-Schlichtung sind daher zunehmend nachgefragt. Die
europäischen Institutionen befördern diesen Trend jetzt mit einer
neuen Richtlinie und einer Verordnung, die Anfang Juni in Kraft
treten.
Online-Schlichtung soll kostenlos sein und höchstens drei Monate
dauern
Die Richtlinie legt erstmals EU-weite gemeinsame Normen für
alternative Streitbeilegungsverfahren fest. Dazu gehört, dass ein
Streit spätestens nach 90 Tagen beigelegt werden und das Verfahren
für den Verbraucher möglichst kostenlos sein sollte. Die Verordnung
betrifft die Streitbeilegung nach Onlineverkäufen innerhalb der EU:
Die Europäische Kommission richtet eine in allen EU-Sprachen
verfügbare Onlineplattform ein, die über das Bürgerportal "Your
Europe" erreichbar sein wird. Über die Plattform gelangen die
Verbraucher dann zur jeweils geeignetsten Schlichtungsstelle.
Als erste Rechtsschutzversicherung in Deutschland kooperiert die
DEVK seit Anfang 2013 mit einem Online-Schlichter: der
Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr des
Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Sie erfüllt sogar
schon vor Einführung der neuen Regelungen die grundsätzlich
geforderten Qualitätsstandards - europaweit als eine von ganz
wenigen. Jeder Fall wird dort von Volljuristen bearbeitet. Der
Schlichter ist unabhängig und neutral. Er prüft die Rechtsstandpunkte
und macht Vorschläge zur gütlichen Einigung. Die Kommunikation
zwischen allen Beteiligten findet online statt und ist für die Fälle
vorgesehen, in denen es nach einem Onlineeinkauf Ärger mit einem
gewerbsmäßigen Händler gibt, mit dem sich der Käufer bisher nicht
gütlich einigen konnte.
Rechtsschutz-Service der DEVK: ohne Selbstbeteiligung und ohne
Risiko
Eine Selbstbeteiligung fällt bei der Online-Schlichtung nicht an.
Sie ist im Versicherungsschutz enthalten und gehört zum regulären
Rechtsservice der DEVK - ebenso wie die Online-Rechtsberatung und die
telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte sowie ein
Netzwerk zertifizierter Anwälte. Rechtsschutz-Kunden der DEVK
erreichen den Online-Schlichter unter
www.online-schlichter.de/kooperationspartner/devk
Erfahrungsgemäß erzielt eine Online-Schlichtung in rund zwei
Dritteln der Fälle nach 24 Stunden bis sechs Wochen eine
einvernehmliche Lösung. Ähnlich hoch ist der Erfolg bei der
Mediation, dem weiteren im DEVK-Service mitenthaltenen
Streitbeilegungsverfahren. Und falls doch einmal keine Lösung
gefunden werden kann, stehen DEVK-Versicherten weiterhin alle
rechtlichen Wege offen.
Den DEVK Versicherungen vertrauen bundesweit rund 4 Millionen
Kunden mit 13,5 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Dass
sie besonders treue Kunden sind, hängt nicht zuletzt von der
persönlichen Nähe ab: rund 1.250 Geschäftsstellen, gut 2.300
hauptberufliche Vertriebspartner und rund 3.200 nebenberufliche
Vermittler sprechen für sich. Langjähriger Kooperations- und
Vertriebspartner sind zudem die Sparda-Banken. Nach der Anzahl der
Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat-,
fünftgrößter Pkw- und siebtgrößter Haftpflichtversicherer.
Pressekontakt:
DEVK Versicherungen
Maschamay Poßekel
Riehler Straße 190
50735 Köln
Tel.: 0221 757-1802
E-Mail: maschamay.possekel@devk.de
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Datum: 28.05.2013 - 11:00 Uhr
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