Flugzeiten sollen nicht ohne trifftigen Grund geändert werden
Urteil stärkt Verbraucherschutz
(PresseBox) - Reisende hoffen und vertrauen immer darauf, dass die Flugzeiten sich nicht ändern werden. Andernfalls sind Reisende enttäuscht, Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen oder andere Folgen, die Flugzeitenänderungen mit sich führen können. Allerdings kann in bestimmten Klauseln festgelegt sein, dass Flugzeiten unverbindlich sind. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ging gerichtlich dagegen vor und forderte vom Reiseveranstalter eine Unterlassung von Klauseln, in denen von unverbindlichen Flugzeiten die Rede ist. In den Klauseln stand: ?Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen." Bucht der Verbraucher also, so wird es durch solche Klauseln für den Reiseveranstalter möglich, Abflug- und Ankunftszeiten nachträglich neu festzulegen. Das OLG Celle hatte darüber zu entscheiden...
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Datum: 29.05.2013 - 08:45 Uhr
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