Verfassungsgemaesses Wahlrecht kurzfristig machbar
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Verfassungsgemaesses Wahlrecht kurzfristig machbar
Die Bundestagswahl 2009 kann problemlos auf der Grundlage eines geaenderten und dann verfassungsmaessigen Wahlrechts stattfinden. Das ist das Ergebnis der Anhoerung des Innenausschusses zu einem Gesetzentwurf, den die Gruenen eingebracht haben. Die notwendigen Gesetzesaenderungen koennen kurzfristig in das Bundeswahlgesetz eingefuegt werden, weil sie nur die Stimmenauszaehlung und Mandatsverteilung betreffen und sich nicht auf die laufende Kandidatenaufstellung auswirken.
Wer anderes behauptet, vermengt die notwendigen Gesetzesaenderungen aus durchsichtigen Gruenden mit wahlrechtlichen Wunschvorstellungen zu einer vorgeblich unloesbaren Gemengelage. Da fuer die anstehende Bundestagswahl ein verfassungsgemaesses Wahlrecht erreichbar ist, darf der Gesetzgeber sich nicht aus der Verantwortung stehlen.
Wir begruessen deshalb die heute erfolgte Einsetzung einer Koalitionsarbeitsgruppe aus innenpolitischen Sprechern, Berichterstattern und Justiziaren der Koalitionsfraktionen und werden auf eine kurzfristige Einigung mit den anderen Fraktionen hinwirken.
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Datum: 06.05.2009 - 18:11 Uhr
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