Ortstafeln dürfen künftig Zusätze enthalten - Regelung tritt voraussichtlich Ende Juli formal in Kraft
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Ortstafeln dürfen künftig Zusätze enthalten - Regelung tritt voraussichtlich Ende Juli formal in Kraft
Verkehrsminister Dieter Posch: Dies ist eine gute Nachricht für zahlreiche Städte
Formal geschehe dies durch eine Änderung der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 310 und 311. Hier erfolge eine Ergänzung, dass auch Zusätze auf Ortstafeln zulässig sind, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden seien.
Posch erläuterte, dass damit klargestellt sei, dass es sich hierbei um keine werbenden Zusätze handelt. Die jetzt gefundene Regelung ist auf eine Initiative des Landes Hessen zurückzuführen. Der Bundesrat hatte einem entsprechenden Antrag zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung im April zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst noch rechtliche Prüfungen vorzunehmen.
?Wir sind froh, dass die nun schon seit mehr als 5 Jahren geführte Diskussion zu einem vernünftigen Ergebnis geführt hat, mit dem die hessischen Kommunen sicher zufrieden sind?, so der Minister.
Die entsprechende Änderung wird voraussichtlich Ende Juli 2009 in Krafttreten. Im Vorgriff auf diese Regelung können die bereits heute auf zahlreichen Ortstafeln befindlichen Zusätze wie beispielsweise ?Brüder Grimm Stadt? oder ?Konrad Zuse Stadt? stehen bleiben.
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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Datum: 07.05.2009 - 15:32 Uhr
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