Hunde-und Katzenhaltungsverbot im Mietvertrag
ID: 883108
Hunde-und Katzenhaltungsverbot als allgemeine Geschäftsbedingung im Mietvertrag unwirksam: Urteil des BGH vom 20.3.2013 - VIII ZR 168/12.
In einer Genossenschaftswohnung war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass das jeweilige Mitglied verpflichtet ist, "keine Hunde und Katzen zu halten". Dessen ungeachtet hatte eine Mieterin auf ärztlichen Rat hin für ihren Sohn einen und angeschafft.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine solche Klausel gemäß § 307 BGB unwirksam sei. Letztendlich kommt es nach ständiger Rechtsprechung immer darauf an, ob im Einzelfall die Haltung des jeweiligen Tieres zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 535 Abs. 1 BGB gehört. Dies ist durch eine Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Parteien des Mietvertrags (Mieter und Vermieter) aber auch der anderen Hausbewohner zu entscheiden. Ein genereller Ausschluss muss vor diesem Hintergrund immer unwirksam sein.
Bewertung:
Die Entscheidung ist nicht ganz unproblematisch. Will nämlich in diesem Haus der nächste Mieter einen Hund halten, wird er als ein Argument zu seinen Gunsten bei der Einzelabwägung den anderen Mieter anführen und argumentieren, in dem Haus sei Hundehaltung ohnehin bereits teilweise gestattet. Andererseits gehört die Haltung von Kleintieren durchaus zum normalen Mietgebrauch, so dass ein genereller Ausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig zu weit geht.
Fachanwaltstipp:
Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mietwohnungen ist unübersichtlich und vom Einzelfall geprägt. Viele Entscheidungen der Amtsgerichte können wegen des häufig zu niedrig festgesetzten Streitwerts nur begrenzt angegriffen werden. (Fristlose) Kündigungen die wegen Verstoßes gegen das Verbot der Kleintierhaltung sind regelmäßig problematisch, wenn der Mieter nicht zuvor abgemahnt wurde. Teilweise wird auch verlangt, dass der Mieter zuvor auf Unterlassung der Kleintierhaltung erfolglos in Anspruch genommen wurde. Voraussetzung für solche Ansprüche des Vermieters ist natürlich immer, dass das entsprechende Verbot im Mietvertrag überhaupt wirksam ist.
3.6.2013
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing(at)web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 03.06.2013 - 17:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 883108
Anzahl Zeichen: 2308
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 351 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hunde-und Katzenhaltungsverbot im Mietvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Der Tagesspiegel: Pirat Delius: Neuer Großflughafen soll BER ersetzen ...
Martin Delius, Vorsitzender des Flughafen-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus, hat im Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe) dafür plädiert, einen neuen Großflughafen für ganz Ostdeutschland zu bauen, sobald der BER fertiggestellt ist. Inha
Steinbrück: Alarmierende Bilder aus den Hochwassergebieten ...
Das sind alarmierende Bilder aus den Hochwassergebieten. Als Rheinanwohner, der früher ein paar Mal das Wasser meterhoch im Keller hatte, kann ich die Belastungen und Nöte aller Betroffenen nur zu gut verstehen. Ich hoffe, die Anwohner bekommen die Hilfe, die sie brauchen, und finden die Kraft,
AfD greift CDU an ...
Bereits über 6000 deutschlandweite Stimmabgaben in 2 Monaten zählt das Wahl-Orakel von Closter Zell (www.closter-zell.de). Die Prognose-Ergebnisse überraschen, stehen sie doch konträr zu den Verlautbarungen der Meinungsforschungsinstitute. So hat die AfD in diesem Stimmungs-Barometer Platz 2 e
Nachdeklarierung ausländischer Zinseinkünfte ...
Die Kapitalanlage im Ausland haben nicht nur prominente Millionäre genutzt, um die Steuerlast auf die Kapitalerträge zu mindern. Auch vielen Rentnern, die ein Berufsleben lang hart gearbeitet und Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt haben, wurde diese Möglichkeit in der Vergangenheit oft vo




