Versichert bei Hilfeleistung im Katastrophengebiet / Helfer und Helferinnen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
ID: 883487
Deutschlands herrscht Katastrophenalarm. Ansonsten beschauliche
Flüsse steigen über die Ufer und überspülen ganze Ortschaften.
Überall sind deshalb freiwillige und hauptberufliche Helfer
unterwegs, um Dämme zu bauen und Menschen aus ihren überfluteten
Häusern zu retten. Dieser Einsatz ist nicht ungefährlich, deshalb ist
es gut, dass alle Helfer und Helferinnen unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die im Interesse
der Allgemeinheit tätig sind. Das betrifft:
- hauptamtlich Beschäftigte wie Sanitäter, Polizisten oder Ärzte
- ehrenamtlich Tätige im Hilfswesen und im Zivilschutz wie zum
Beispiel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren oder Helfer des
Roten Kreuzes
- Menschen, die ehrenamtlich tätig sind im Dienst von Bund,
Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen
Institutionen
- alle Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not
Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für
seine Gesundheit retten. Dazu zählt auch der Einsatz bei
Naturkatastrophen.
Erleidet ein Helfer oder eine Helferin bei ihrem Einsatz einen
Unfall, ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Einsatz
stattfindet, für die weitere Heilbehandlung und etwaige Folgekosten
zuständig. Die Betroffenen sollten deshalb nach dem Unfall
baldmöglichst einen D-Arzt aufsuchen. Adressensuche unter:
http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d_arzt/index.jsp
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 04.06.2013 - 10:30 Uhr
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