Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig

Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig

ID: 88364

Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig



(pressrelations) - teil vom 8. Juli 2008 hat das Landgericht München I die beiden zur Tatzeit 17 und 20 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten bzw. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lag zu Grunde, dass die Angeklagten am 20. Dezember 2007 einen 76 Jahre alten pensionierten Schuldirektor in der Münchener U-Bahn aus Rache dafür, dass er sie aufgefordert hatte im Bereich der U-Bahn das Rauchen einzustellen, heimtückisch überfielen und zunächst mit Schlägen zu Boden brachten. Als der Geschädigte bereits auf dem Boden lag, versuchten die Angeklagten mit gezielten Tritten gegen den Kopf ihr Opfer aus niedrigen Beweggründen zu töten. Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die den Überfall und die Gewalttätigkeiten der Angeklagten filmte, veröffentlicht worden waren.

Gegen das Urteil haben die Angeklagten Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. April 2009 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Beschluss vom 28. April 2009 ? 1 StR 148/09

Landgericht München I ? Urteil vom 8. Juli 2008 ? KLs 122 Js 12512/07


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Beschaeftigungsgipfel in Prag kann nur ein erster Schritt sein Urteil wegen Mordes an der Münchener Parkhaus-Millionärin rechtskräftig
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.05.2009 - 19:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 88364
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 741 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil im Fall der Münchener U-Bahn-Schläger rechtskräftig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn ...

Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z