Urteil wegen Mordes an der Münchener Parkhaus-Millionärin rechtskräftig

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Urteil wegen Mordes an der MünchenerParkhaus-Millionärin rechtskräftig



(pressrelations) - Mit Urteil vom 12. August 2008 hat das Landgericht München I einen Angeklagten wegen Mordes sowie Diebstahls in drei Fällen zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Verurteilung wegen Mordes lag zu Grunde, dass der Angeklagte am 15. Mai 2006 seine Tante, eine bekannte Münchener Millionärin, in deren Wohnung überfiel und mit insgesamt 24 Schlägen auf den Kopf seines Opfers heimtückisch tötete. Dem Urteil gingen 93. Verhandlungstage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München I voraus, die Hauptverhandlung erstreckte sich über mehr als ein Jahr.

Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. April 2009 die Revision verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Beschluss vom 28. April 2009 ? 1 StR 171/09

Landgericht München I ? Urteil vom 12. August 2008 ? 1 Ks 128 Js 10979/06


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Datum: 07.05.2009 - 19:41 Uhr
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