WOLFF: Vollzug des Waffenrechts verbessern
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WOLFF: Vollzug des Waffenrechts verbessern
Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Entscheidend ist, den Vollzug des bestehenden Waffenrechts zu verbessern. Hier kann ein zentrales Waffenregister helfen.
Der Vorschlag zur verbesserten Kontrolle der Aufbewahrungspflichten ist genau zu prüfen. Dabei muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfältig beachtet werden. Bessere Kontrollen setzen einen stärkeren personellen und materiellen Einsatz der Bundesländer voraus.
Die Nachrüstung aller Waffenschränke erscheint unverhältnismäßig: Ein biometrisch gesicherter Schrank nutzt nichts, wenn die Waffen nicht darin aufbewahrt werden.
Im Hauruck-Verfahren soll eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen werden, ohne dass die bisherigen Verschärfungen nach dem Amoklauf von Erfurt überhaupt auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sind. Ohne eine Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zur Wirksamkeit geplanter Regelungen, z.B. zu den Verboten wie Paint-Ball-Spielen, darf diese einschneidende Gesetzesvorlage nicht durch den Bundestag gepeitscht werden.
Die FDP lehnt einen Generalverdacht gegen Jäger, Schützen und Sammler historischer Waffen ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Schußwaffenkriminalität eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Ziel der FDP ist es deshalb, vor allem den illegalen Waffenbesitz einzuschränken. Deshalb hat die FDP bereits vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf für eine Amnestieregelung zur befristeten, straffreien Rückgabe illegaler Waffen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
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Datum: 08.05.2009 - 10:51 Uhr
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