Hilfe bei Fragen zum Arbeitsrecht in Nürnberg
ID: 884580
Man unterscheidet im Arbeitsrecht zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung. Eine fristgerechte ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zu einem bestimmten Zeitpunkt. In besonders schweren Fällen kann aber auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Nämlich dann, wenn dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Beleidigungen des Chefs, Diebstahl von Firmeneigentum, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit, um einem Nebenjob nachzugehen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch – das sind alles Fälle im Arbeitsrecht, in denen der Arbeitgeber ggfs. fristlos kündigen kann.
Wer eine Kündigung erhält, der hat nur drei Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung endgültig, da ist nichts mehr daran zu ändern.
Viele Fragen tauchen auf, denn der Erhalt des Arbeitsplatzes steht meist für den betroffenen Arbeitsnehmer aus Nürnberg an erster Stelle. Manche wollen allerdings auch möglichst viel Geld aus dieser Situation herausschlagen und dann geht es darum, dass die Abfindung möglichst hoch ausfällt. Da ist schon ein erfahrener Rechtsanwalt gefragt.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Rechtsawalt Wolfgang Pasch unterstützt sie mit seiner langjährigen Erfahrung, bei ihren Problemen mit dem Arbeitsrecht.
Datum: 05.06.2013 - 12:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 884580
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hr. Pasch
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911 - 99 099 321
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.06.2013
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