Schiewerling: Hochwasser-Hilfen für Hartz-IV-Empfänger nicht anrechnen
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Umgang gerade auch mit Hochwasser-Opfern sorgen, die Sozialleistungen
beziehen. Dies fordert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:
"Die Hochwasser-Katastrophe in Ost- und Süddeutschland stellt für
alle Opfer eine besondere Härte und Herausforderung dar. Die
Hochwasser-Opfer sollen dabei unbürokratische Hilfe seitens des
Bundes und der Länder erhalten. Dabei dürfen jedoch gerade für
Menschen im Bezug von Sozialleistungen keine besonderen Härten
entstehen, wenn sie auf Spenden oder Hilfszahlungen angewiesen sind.
Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass
Zuwendungen im Rahmen der Soforthilfe für Schäden oder Nachteile im
Zusammenhang mit dem Jahrhundert-Hochwasser nicht auf
SGB-II-Leistungen angerechnet werden.
Normalerweise müssten solche Zuwendungen als besondere Einnahmen
für die Bezieher von Hartz IV angerechnet werden. Die
Bundesregierung soll für diese Fälle klare, unmissverständliche
Ausnahmeregelungen schaffen. Es darf nicht sein, dass Menschen in
solch einer schicksalhaften Ausnahmesituation mit den üblichen
Maßstäben der Sozialgesetzgebung gemessen werden. Ausnahmesituationen
erfordern auch Ausnahmeregeln."
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Datum: 05.06.2013 - 16:42 Uhr
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