Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Urteil Ehegattensplitting
ID: 885900
Rechte nicht verwehrt werden. So einfach wie einleuchtend begründet
das Bundesverfassungsgericht, warum das Ehegattensplitting auch für
eingetragene Lebenspartner zu gelten hat. In Sachen Gleichbehandlung
ist das Urteil ein weiterer Meilenstein. Nun fehlt nur noch das
gemeinschaftliche Adoptionsrecht - und die Homo-Ehe wäre der Ehe
zwischen Mann und Frau vollends gleichgestellt. Ob sich dagegen
nicht doch noch erheblicher Widerspruch regen würde, kann heute
niemand sagen.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.06.2013 - 20:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 885900
Anzahl Zeichen: 760
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 114 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Urteil Ehegattensplitting"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).