Fachanwaltstitel: Fehlende Fachanwaltsgebiete nur Randproblem
Rechtsanwälte verzichten häufig aus Desinteresse
RA Dr. Matthias Kilian(firmenpresse) - Düsseldorf, den 09. Juni 2013 - Rechtsanwälte, die über keinen Fachanwaltstitel verfügen, sind überwiegend nicht aufgrund der fachlichen Anforderungen an eine Titelverleihung oder wegen des Fehlens ihrer Spezialisierung entsprechender Fachanwaltsgebiete gehindert, den Fachanwaltstitel zu erwerben - die meisten "Nicht-Fachanwälte" haben kein Interesse, Fachanwalt zu werden. Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie mit 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ohne Fachanwaltstitel, die das Kölner Soldan Institut auf dem 64.Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf vorgestellt hat.
Trotz des anhaltendes Trends hin zu anwaltlicher Spezialisierung und der starken Zunahme der Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel verfügen weiterhin mehr als drei Viertel der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über keinen Fachanwaltsviertel. 53 % erklären diesen Status mit fehlendem Interesse an einem Titelerwerb. 29 % sind zwar grundsätzlich an einem Titelerwerb interessiert, haben ihn aber aus verschiedenen Gründen nicht in Angriff genommen, 3 % beklagen das Fehlen einer ihrer Spezialisierung entsprechenden Fachanwaltschaft. Die verbleibenden 15 % befinden sich zur Zeit in der Qualifizierung zum Fachanwalt. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, warnt angesichts dieser Zahlen vor Missverständnissen: "Wer keinen Fachanwaltstitel führt, ist deshalb nicht automatisch Allgemeinanwalt. 55 % der Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel sehen sich selbst als Spezialisten."
Jeweils rund die Hälfte der an einem Titelerwerb nicht interessierten Rechtsanwälte ist auch ohne Titel mit der wirtschaftlichen Situation zufrieden (49 %) oder hat bislang keine Nachteile erfahren (47 %). Verbreitet ist auch die Sorge, durch einen Titel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt zu werden (47 %). Fast die Hälfte der an einem Titelerwerb nicht interessierten Befragten ist aber bereits 60 Jahre oder älter, so dass sich für sie ein Titelerwerb kaum noch lohnen würde. Jüngere Anwälte sind deutlich interessierter.
Projektleiter Dr. Matthias Kilian weist auf ein interessantes Detail hin: "Immer mehr Rechtsanwälte sind heute nicht auf Rechtsgebiete, sondern auf Zielgruppen spezialisiert. Rund ein Viertel der Befragten hat eine solche Spezialisierung als einen der Gründe für den Verzicht auf einen Fachanwaltstitel angegeben - das Konzept der Fachanwaltschaften knüpft an Rechtsgebiete an und kann eine Spezialisierung auf Zielgruppen nicht richtig abbilden."
Nur sehr geringe Bedeutung für den Verzicht auf einen Titelerwerb hat die Beschränkung der Zahl der Fachanwaltsgebiete, für die ein Fachanwaltstitel erworben werden kann. 3 % aller Nicht-Fachanwälte erklären ihren Status damit, dass keines der 20 in § 1 FAO bestimmten Fachanwaltsgebiete ihrer Spezialisierung entspreche. Die meisten Nennungen als fehlendes Fachanwaltsgebiet hat das Ausländer- und Asylrecht.
Rechtsanwälte, die grundsätzlich an einem Titelerwerb interessiert sind, werden am häufigsten von der Gesamtzahl der praktischen Fälle, die sie hierfür in einem Dreijahreszeitraum im Fachgebiet bearbeiten müssen, abgeschreckt (45 %). Fast ebenso problematisch ist das Erreichen der notwendigen Zahl gerichtlicher Verfahren, in denen man als künftiger Fachanwalt aufgetreten sein muss (40 %). Besonders große Probleme mit den Anforderungen haben in Teilzeit tätige Rechtsanwälte und damit zwangsläufig Rechtsanwältinnen. Kilian resümiert: "Eine Herausforderung für den Gesetzgeber wird nicht nur sein, auf geänderte Tätigkeitsstrukturen zu reagieren, die Ausdruck eines geschlechtsspezifischen Wandels in der Anwaltschaft sind. Rechnung getragen werden muss auch dem Bedeutungsverlust der gerichtlichen Tätigkeit für die Anwaltschaft. Bei immer weniger Gerichtsverfahren und immer mehr Rechtsanwälten werden insbesondere die Anforderungen an die forensische Praxis zu einem immer größeren Problem für Fachanwälte in spe."
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie des Soldan Instituts, für die bundesweit 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel befragt worden sind.
Einem Rechtsanwalt, der durch einen Lehrgangsbesuch besondere theoretische Kenntnisse und durch seine Mandatspraxis in einem Dreijahreszeitraum besondere praktische Erfahrungen in einem von 20 in der Fachanwaltsordnung benannten Rechtsgebieten erworben hat, kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Gegenwärtig sind rund 48.000 Fachanwaltstitel an ca. 38.000 Rechtsanwälte verliehen (es können bis zu drei Titel gleichzeitig geführt werden).
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Datum: 09.06.2013 - 15:55 Uhr
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