Versicherungsschutz bei Hochwasserschaden

Versicherungsschutz bei Hochwasserschaden

ID: 887608

Viele Orte in Deutschland erleben momentan einen echten Horrortrip. Halle an der Saale, Magdeburg und Passau beispielsweise hatten die schlimmste Hochwasserkatastrophe seit
dem Mittelalter.



© Frank Hartung© Frank Hartung

(firmenpresse) - Unwetter können schnell und plötzlich auftauchen. Hochwasser ruiniert ganze Landstriche, stellen Häuser und Autos unter Wasser. Je nach Lage des Wohngebäude oder der Firmengebäude werden verschiedene Versicherungsarten für die Grundstücke abgeschlossen.

Versicherungsschutz bei Gebäudeschäden durch Hochwasser
Gerade in Hochwassergebieten ist es schwierig eine Wohngebäudeversicherung mit dem Einschluss von Elementarschäden abzuschließen. Hochwasser gehört zu "höherer Gewalt" und dieses Risiko ist in der Wohngebäudeversicherung im Regelfall nicht versichert.
Wer aber seine alte DDR Wohngebäudeversicherung bei der Allianz weitergeführt hat, der bekommt Überschwemmungsschäden durch die Versicherung gedeckt. Die üblichen Wohngebäude und Hausratversicherung greifen nur bei Sturmschäden und für Schäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung oder Elementarschadenversicherung für Hochwasserschäden wird schon seit längerer Zeit gefordert. Bislang gibt es sie, jedoch ist niemand verpflichtet sie in Anspruch zu nehmen. Mit einer Zusatzversicherung können Hochwasserschäden mit einbezogen werden. Der Preis einer jenen Versicherung hängt zu einem vom Gebäudewert ab, des Weiteren vom der möglichen Schadenswahrscheinlichkeit bei Hochwasser. Die Versicherer nehmen sogenannte Risikostufen als Grundlage für Elementarschäden. Orte und Grundstücke werden in verschiedene Zonen eingeteilt. Vom Versicherungsnehmer werden oft hohe Selbstbeteiligungen für einen möglichen Elementarschaden gefordert. Mit individuellen Schutzmaßnahmen können die Kosten gesenkt werden. Die Schäden an Autos werden von der Teilkaskoversicherung gedeckt, wenn dieser nicht einen Hochwassergebiet bei einer Hochwasserkatastrophe geparkt wurde. Anderenfalls bleibt man auf den Schaden des Hausrat sitzen. Gegen andere Schäden wie Feuer, Frost und Sturm können sich die Menschen bedenkenlos schützen und versichern. Hier ist eine Versicherung für Elementarschaden ausreichend. Diese kostet derzeit rund 100 Euro pro Jahr. Da die Betroffenen oft ohne Hab und Gut zurück bleiben, greift womöglich die Bundesregierung ein und versorgt die Menschen mit Geld.



Was ist bei einem Schaden durch Hochwasser zu tun

- wenn der Betroffene keinen Versicherungsschutz hat?
Kommt es zu einer Hochwasserkatastrophe und der Betroffene hat keinen Versicherungsschutz für den Schaden, dann empfehlen sich folgende Maßnahmen:
Es sollten auf jeden Fall Fotos der Elementarschäden und des geschädigten Hausrat gemacht werden oder Aufnahmen mit einer Videokamera. Dies ist zu dokumentieren bei der Beantragung der späteren Hilfe. Sind berufliche oder gewerbliche Schäden entstanden, können diese über Sonderabschreibungsformen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung angesetzt werden. Elementarschäden können als ungewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Die Finanzämter ziehen in dem Fall von der Schadenssumme die zumutbaren Belastungen ab. Außerdem hängen diese vom Einkommen, Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ab.

- wenn der Betroffene einen Versicherungsschutz hat?
Ist der Schaden versichert, muss bei der Versicherung (bspw. Hausratversicherung) der Schaden unverzüglich angezeigt werden, dies ist in den Versicherungsbedingungen bestimmt. Der Versicherer ist bemüht, die Schäden so klein wie möglich zu halten, es wird untersucht was zumutbar ist und was nicht. Die Schäden sollten auch hier dokumentiert werden und bis ein Versicherungsprüfer eintritt so gelassen werden. Außerdem sollten die Schäden aufbewahrt werden, damit diese begutachtet werden können. Zu beachten ist, dass die Versicherung nicht sofort zahlt. Die Versicherung prüft die Leistungspflicht und Höhe der Schäden eigenhändig. Anspruch auch eine Abschlagszahlung hat der Betroffene einen Monat nach Meldung des Schadens. Anspruch hat er auf die Höhe die zu diesem Zeitpunkt schon feststeht. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass der Betroffene sein Gebäude und Elementarschaden selber auch schützen kann. Zu einem sollte er veranlassen, dass der Strom abgestellt wird um seinen Hausrat zu schützen und dies der Hausratversicherung zu beweisen.
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Datum: 10.06.2013 - 15:30 Uhr
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