Steinbach: Staatliche Gewalt in der Türkei ebbt nicht ab
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in Ankara erneut in unverhältnismäßig harter Form gegen
Regierungskritiker und Demonstranten vor. Dazu erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
"Die Vorgehensweise der türkischen Regierung gegen Demonstranten
und Regierungskritiker ist unvereinbar mit unseren europäischen
Werten und in keiner Weise kompatibel mit einer Fortsetzung von
EU-Beitrittsverhandlungen. Die Europäische Union ist eine
Wertegemeinschaft.
Ministerpräsident Erdogan ist dringend aufgefordert, die Grund-
und Menschenrechte zu gewähren. Dazu zählt auch das Recht auf freie
Meinungsäußerung. Es besorgt uns zutiefst, dass die Welle staatlicher
Gewalt in der Türkei nicht abebbt. Die Proteste hatten sich durch die
Kritik an Erdogans Bebauungsplänen für den Gezi-Park in Instanbul
entzündet.
Inzwischen steht die türkische Regierung, insbesondere ihr
Ministerpräsident selbst, in der Kritik. Das Land hat im Bereich der
Menschenrechte, das zeigt die aktuelle Situation drastisch, noch viel
zu tun.
Seit 1999 ist die Türkei Beitrittskandidat der Europäischen Union.
Die Verhandlungen wurden im Jahr 2005 aufgenommen. Die EU hat 1993
auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen an die Beitrittskandidaten
gerichtete Kriterien formuliert, die so genannten "Kopenhagener
Kriterien", die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Hierzu gehört
unter anderem auch das politische Kriterium. Darunter fallen
institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche
Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von
Minderheiten. Die Türkei entwickelt sich in vielen dieser Bereiche
erkennbar rückwärts."
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Datum: 13.06.2013 - 15:53 Uhr
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