Nach dem Hochwasser: Schäden für Versicherungsansprüche dokumentieren / TÜV Rheinland: Zunächst das Gebäude auf Gefährdungen überprüfen / Rat durch Bauschadengutachter einholen
ID: 891029
Hochwassergebieten den Blick nach vorn und machen sich Gedanken
darüber, wie man mit Verschmutzungen und Schäden umgeht und sein Haus
wieder instand setzt. Auch die Frage nach einer Schadensregulierung
stellt sich spätestens jetzt. "Wer über eine Gebäudeversicherung mit
Einschluss von Elementarrisiken verfügt, sollte daran denken, alle
durch das Hochwasser entstandenen Schäden rechtzeitig zu
dokumentieren" sagt Uwe Lindner, Experte für Bauschadengutachten bei
TÜV Rheinland. Dabei sind Fotos, Videos und vollständige Auflistungen
der einzelnen Schäden hilfreich. Doch Vorsicht ist geboten: "Vor
Betreten des Hauses sollte man durch Fachleute prüfen lassen, ob eine
Gefährdung besteht", so Lindner. Diese kann durch angespülte
Schadstoffe aus ausgelaufenen Tanks oder Fahrzeugen bestehen, oder
aber auch als elektrische Gefährdung beispielsweise durch eine
Photovoltaik-Anlage auftreten, die weiterhin Strom produziert.
Ausgebildete Fachkräfte können hier durch entsprechende Maßnahmen für
Sicherheit sorgen.
Sind alle Risiken und Gefährdungen ausgeschlossen, kann man mit
der Schadensdokumentation und den Aufräumarbeiten beginnen. Lässt
sich das Aufräumen und eine erste Reinigung noch in Eigenregie
durchführen, so werfen die Folgeschritte oft Probleme auf. "Bei der
Beurteilung von Gebäudeschäden und der Ermittlung des
Sanierungsbedarfs sind Laien oftmals überfordert", so Uwe Lindner.
Hier helfen Gutachter, die mit geschultem Blick das Schadensausmaß
ermitteln, Beeinträchtigungen der Baustatik beurteilen und etwaige
Ansprüche an Versicherungen bewerten. Auch für die Ableitung von
Sanierungsmaßnahmen ist solche Unterstützung wertvoll.
Das Hochwasser hinterlässt oft sehr hartnäckige Rückstände, die
nur schwer zu beseitigen sind. Hier können Fachfirmen professionelle
Unterstützung bei der Reinigung bieten. Wichtig ist, dass alle
technischen Anlagen fachmännisch gereinigt und getrocknet werden,
bevor sie nach einer Prüfung und eventuellen Reparatur wieder
eingeschaltet werden. Dies gilt für elektrische Installationen ebenso
wie für Heizungs- und Klimaanlagen und die Wasserversorgung. Auch
hier sollten die entstandenen Schäden erfasst dokumentiert werden.
TÜV Rheinland bietet bundesweit ein breites Spektrum an
Dienstleistungen für Immobilienbesitzer, Betreiber, ausführende
Firmen und Versicherungen, die praktisch den gesamten
Immobilienlebenszyklus von Planung, Bau, Betrieb, Rückbau und
Sanierung abdecken. Das Angebot reicht von Schadens- und
Wertermittlungen über die Beurteilung der Statik bis hin
Sanierungskonzepten und Überwachung der Maßnahmen. Mit Monitoring-
und Georadarlösungen sorgen die Experten für Sicherheit bei
geschädigten Bauwerken und Infrastrukturen. Zusätzlich beraten die
Experten zur Anlagensicherheit, Umweltgefährdungen und bieten
Lösungen zum präventiven Katastrophenmanagement. Das Unternehmen
verfügt als neutraler Prüf- und Zertifizierungsdienstleister über
eine hohe Anzahl von Sachverständigen mit allen relevanten
Befugnissen.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.06.2013 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 891029
Anzahl Zeichen: 3712
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach dem Hochwasser: Schäden für Versicherungsansprüche dokumentieren / TÜV Rheinland: Zunächst das Gebäude auf Gefährdungen überprüfen / Rat durch Bauschadengutachter einholen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).