Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Urteile / Verkehr / Unfälle
ID: 892568
Das ist schon seltsam: Unter Autofahrern hat sich die Erkenntnis
längst durchgesetzt, dass es sich angeschnallt sicherer fährt. Und
zwar ungeachtet der Tatsache, dass eine Gurtpflicht besteht.
Radfahrer hingegen sind immer noch echte Helmmuffel - und zwar je
älter, desto entschiedener: Während immerhin jedes zweite Kind den
Kopfschutz anlegt, ist es bei den Senioren nur jeder zwanzigste.
Dabei sind 40 Prozent der schweren Verletzungen, die Radfahrer bei
Unfällen erleiden, Kopf- und Hirnverletzungen.
Die einen verlangen daher endlich die Helmpflicht, anderen geht
diese Reglementierung zu weit. Das Urteil des
schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, wonach Radler ohne Helm
ungeachtet der Unfallverursachung eine Mitschuld tragen, lässt da
zwar aufhorchen. Aber zugleich dürfte es viele Radfahrer
verunsichern, da hierzulande keine Helmpflicht besteht.
Der rasch bemühte Vergleich hinkt, dass einem stark
alkoholisierten oder nicht angeschnallten Autofahrer auch Mitschuld
bei einem Unfall gegeben werden kann: Hier regelt das Gesetz
eindeutig, dass man am Steuer weder betrunken noch gurtlos sein darf.
Zudem ist die OLG-Entscheidung grundsätzlich nicht bindend. Doch
jeder Anwalt, der nun mit einem ähnlichen Fall zu tun hat, könnte
sich auf die Rechtsprechung aus Schleswig berufen. Das würde zu
ausufernden Einzelfallentscheidungen führen. Besser wäre also, es
herrschte Klarheit - sprich: Helmpflicht.
Marcus Tackenberg
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Datum: 17.06.2013 - 22:00 Uhr
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