Übertragung von MRSA durch Schweinefleisch unwahrscheinlich

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Übertragung von MRSA durch Schweinefleisch unwahrscheinlich



(pressrelations) - BfR und EFSA bewerten Risiken durch Methicillin-resistente Staphylococcus aureus bei Nutztieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bewertet, ob Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) bei Nutztieren ein Gesundheitsrisiko für den Menschen bedeuten. Diese so genannten ?Livestock associated MRSA? (LaMRSA) kommen hauptsächlich in Schweinebeständen, aber auch bei anderen Nutztieren vor. ?Dass MRSA von Nutztieren über Lebensmittel wie rohes Fleisch oder Rohmilch auf Menschen übertragen werden, ist nach derzeitigem Kenntnisstand unwahrscheinlich?, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, ?denn wir schätzen die Keimmenge auf und in Lebensmitteln als gering ein.? Allerdings sollten Verbraucher beim Umgang mit Lebensmitteln die nötige Küchenhygiene einhalten, um ein mögliches Restrisiko zu reduzieren. Ein erhöhtes Risiko, mit MRSA besiedelt zu werden, weisen Personen auf, die häufig Kontakt mit Nutztieren haben. Das sind vor allem Landwirte und Tierärzte, aber zum Beispiel auch Schlachthofpersonal. Wer mit MRSA besiedelt ist, erkrankt nicht automatisch. Betroffene Personen sollten aber bei anderen Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten ihren behandelnden Arzt auf die mögliche Besiedlung mit MRSA aufmerksam machen. So können sie verhindern, dass MRSA beispielsweise zu Wundinfektionen führt oder aufgrund des geschwächten Immunsystems andere Infektionen verursacht. Die Bewertung des BfR stimmt weitgehend mit der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überein.

MRSA sind Stämme der Keimart Staphylococcus aureus, die gegen bestimmte Antibiotika, die Betalaktam-Antibiotika, resistent sind. Sie besiedeln Haut und Schleimhäute und bleiben in der Regel unbemerkt und ohne Folgen. Nach Schätzungen sind in Deutschland etwa 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung mit MRSA besiedelt. Zum Problem kann der Keim vor allem in Krankenhäusern werden. Bei Patienten mit geschwächter Abwehr oder chronischen Erkrankungen kann er zu Wundinfektionen, Infektionen der Atemwege und Blutvergiftungen führen. Diese lassen sich dann aufgrund der Antibiotika-Resistenz nur schwer behandeln. Seit den 1990er Jahren werden zunehmend auch MRSA-Stämme beschrieben, die nicht aus Krankenhäusern stammen.



In den vergangenen Jahren stellte sich heraus, dass der Keim auch bei Nutztieren eine Rolle spielt. So wurde vermehrt über Funde bei Tieren berichtet, bei denen fast ausnahmslos ein bestimmter Typ in Erscheinung trat. Er wird als ST398 bezeichnet und besiedelt sowohl Tiere als auch Menschen, hat bisher allerdings nur selten zu Erkrankungen geführt. Die Übertragung zwischen Menschen ist bei diesem Typ selten, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass von den besiedelten Personen kein besonderes Risiko für andere Personen ausgeht. Bei der Übertragung zwischen Tieren scheint die Anwendung von Antibiotika von Bedeutung zu sein. So kann sich der Keim innerhalb eines Bestandes insbesondere nach Anwendung von Antibiotika rasch ausbreiten. Zwischen verschiedenen Tierbeständen breitet er sich nach derzeitigem Kenntnisstand vor allem durch den Handel mit besiedelten Tieren aus.

Die Einrichtungen des Veterinär- und des Gesundheitswesens haben durch intensive Zusammenarbeit innerhalb von zwei Jahren wichtige Erkenntnisse zur Ausbreitung des Erregers und zur Einschätzung des von ihm ausgehenden Risikos gewonnen. Bei Sachverständigengesprächen und in Expertengruppen wurden im BfR die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen diskutiert und bewertet. In der Nationalen Arbeitsgruppe zu MRSA bei Nutztieren des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurden die möglichen Handlungsoptionen zur Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes diskutiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Durch weitere Forschungsarbeit, auch in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern, soll die Entwicklung genau verfolgt werden. Gemeinsame Maßnahmen der Veterinär- und Gesundheitsbehörden sollen den Eintrag von LaMRSA in Einrichtungen des Gesundheitswesens minimieren. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Verminderung des Erregers bei Nutztieren entwickelt werden.


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Datum: 13.05.2009 - 10:11 Uhr
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