Rheinische Post: ADFC fordert: Radfahrerhelm-Urteil darf keinen Bestand haben
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Radfahrerlobby bei Unfällen auch in Zukunft keine Teilschuld für
eigene Verletzungen tragen. "Das ist nicht in Ordnung und darf auch
nicht so stehen bleiben", sagte Ulrich Syberg, der Bundesvorsitzende
des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) zu einem Urteil
des Oberlandesgerichtes Schleswig, das für großen Wirbel unter den
Radfahrern sorgt. Die Richter hatten einer Radfahrerin einen
Mitschuldensanteil von 20 Prozent auferlegt, weil sie keinen Helm
getragen hatte, als sie über eine aufgerissene Autotür gestürzt war
und sich schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte. Der ADFC will das
Opfer nun dabei unterstützen, die Entscheidung durch eine Revision
beim Bundesgerichtshof aufheben zu lassen. Mit diesem Urteil werde
eine Teilschuld auf eine schwächere Verkehrsteilnehmerin abgewälzt,
obwohl diese sich nicht falsch verhalten habe, sagte Syberg. Der
ADFC wehrt sich gegen die Einführung einer Helmpflicht durch die
Hintertür. Studien aus anderen Ländern belegten, dass eine
Helmpflicht viele Menschen vom Radfahren abbringe und es für die
verbliebenen Radler noch gefährlicher werde.
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Datum: 19.06.2013 - 00:00 Uhr
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