Tipps für den Alltag / Urteil: Zu spät gebremst / Fußgänger muss nicht mithaften, wenn Radfahrer nicht aufpasst (BILD)
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(ots) -
Kann eine Fußgängerin für einen Unfall haftbar gemacht werden,
wenn sie die Fahrbahn betritt, obwohl sich zwei hintereinander
fahrende Radfahrer nähern und einer der beiden beim Abbremsen so
unglücklich stürzt, dass er verstirbt? Das Oberlandesgericht Koblenz
(Urteil vom 24.10.2012 - 5 U 583/12) konnte darin laut der
HUK-COBURG, nur ein marginales Fehlverhalten erkennen, das keineswegs
ausreichte, um die Angeklagte für den Unfall verantwortlich zu
machen. Nach Ansicht der Richter wog das Fehlverhalten des tödlich
verunglückten Radfahrers ungleich schwerer. Deshalb wiesen sie die
Klage der Erben auf ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro und einer
hälftigen Beteiligung an den Beerdigungskosten zurück.
Nach Ansicht des Gerichts hätte, der Verunglückte bei einer
Straßenbreite von viereinhalb Metern genug Platz gehabt, um
auszuweichen; so wie es der vorausfahrende Radfahrer tat. Als dieser
sah, dass die Fußgängerin die Fahrbahn betrat, reagierte er prompt:
klingelte laut, schrie und bremste. Dicht neben dem Bordstein kam er
zum Stehen. Der Hinterherfahrende konnte sein Fahrrad weder schnell
genug abbremsen, noch vermochte er auszuweichen, stattdessen prallte
er mit voller Wucht auf den Vorausgefahrenen und zog sich bei seinem
Sturz schwerste Verletzungen am Kopf zu, an denen er später verstarb.
Die Richter konnten seine Reaktion nicht nachvollziehen. Vielmehr
kamen sie zu dem Schluss, dass der Auffahrende das Verkehrsgeschehen
in seinem Blickfeld nicht mit der gebotenen Sorgfalt beobachtet
hatte.
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Datum: 19.06.2013 - 13:08 Uhr
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