Deutliches Lohnplus für Gebäudereiniger

Deutliches Lohnplus für Gebäudereiniger

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Deutliches Lohnplus für Gebäudereiniger



(pressrelations) -
Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

Die rund 550 000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland sollen ab dem 1. Januar 2014 mehr Geld erhalten. Nach fast 14 Stunden intensiver Verhandlungen einigten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks heute Morgen (für die Red., 20. Juni 2013) auf einen Tarifvorschlag mit einem deutlichen Lohnplus. In zwei Stufen steigt danach der Stundenlohn in der untersten Tarifgruppe 1 - der gleichzeitig der Mindestlohn in der Innenreinigung ist - im Westen von derzeit 9,00 Euro auf letztlich 9,55 Euro. Das Lohnniveau im Osten wird insgesamt von derzeit 84 Prozent auf 86 Prozent des Westniveaus angehoben. Die unterste Lohngruppe wird damit von derzeit 7,56 Euro auf schließlich 8,21 Euro angehoben. "Es hat viel Kraft gekostet, diesen Kompromiss zu erzielen und zeitweise standen die Verhandlungen Spitz auf Knopf. Letztlich ist es uns aber gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, mit dem beide Seiten leben können. Damit setzen wir ein deutliches Signal, dass die Branche nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland abgehängt wird", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Bärbel Feltrini. "Gleichzeitig wird der bereits eingeschlagene Fahrplan zur Lohnangleichung Ost an West fortgesetzt."

Die übrigen Lohngruppen werden entsprechend erhöht. Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate mit zwei Leermonaten im November und Dezember 2013.

Um konkrete weitere Schritte für die Ost-West-Angleichung festzulegen, vereinbarten die Tarifparteien, ab Oktober dieses Jahres eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen. Sie soll erarbeiten, wie der Fahrplan der vollständigen Lohnangleichung in der Branche gestaltet wird. Ziel ist es, spätestens zum Januar 2019 einheitliche Löhne in Ost und West zu haben.
Für die Auszubildenden wurden überproportionale Erhöhungen der Monatsvergütung erzielt. Die Angleichung Ost an West erfolgt im ersten Schritt auf 88 Prozent und im Zweiten auf 90 Prozent des Westniveaus.




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Datum: 20.06.2013 - 11:21 Uhr
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