Bedeutung des einheitlichen Patentgerichts deutlich unterschätzt / Erstmals Rechtstitel EU-weit mö

Bedeutung des einheitlichen Patentgerichts deutlich unterschätzt / Erstmals Rechtstitel EU-weit möglich

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Geht es um die Neuordnung des Patentwesens in Europa, liest man viel zu den Kostenaspekten des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Die Bedeutung des künftigen einheitlichen Patentgerichts in Europa wird dagegen kaum thematisiert. Dabei liegen gerade hier die gravierenderen Änderungen.



Gottfried Schüll, Partner bei Cohausz & FlorackGottfried Schüll, Partner bei Cohausz & Florack

(firmenpresse) - Düsseldorf, 20. Juni 2013 – Die Bedeutung des künftigen einheitlichen Patentgerichts in Europa wird gegenüber der Einführung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (EU-Patent) stark unterschätzt. Die Möglichkeit, Patente in einem einzigen Akt überall in der EU (mit Ausnahme von Italien und Spanien) durchsetzen oder widerrufen zu können, ist ein bedeutender Fortschritt gegenüber der heutigen Situation. Darauf hat die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack hingewiesen. Gegenwärtig müssen Patente nicht nur in jedem Land validiert werden, in dem sie gelten sollen, sondern sie müssen auch Land für Land vor nationalen Gerichten durchgesetzt oder für nichtig erklärt werden. Ein Verletzungsverfahren in einem Land hat keinerlei Auswirkungen auf andere Länder, was regelmäßig zu mehrfachen Prozessen wegen desselben europäischen Patents (EP-Patent) in verschiedenen Ländern führt. Das ist kostspielig und birgt Probleme, wenn verschiedene nationale Instanzen zu voneinander abweichenden Entscheidungen gelangen.

Erstes Gericht, das EU-weit Rechtstitel zusprechen kann

Anders als der Europäische Gerichtshof, der zwar europäisches Recht spricht, aber nur zur Rechtsauslegung Stellung nimmt, wird das einheitliche Patentgericht das erste Gericht in Europa sein, das EU-weit Vollstreckungstitel zusprechen kann. Dazu zählen beispielsweise Unterlassung und Schadenersatz. Wegen dieser Wirkung ist das einheitliche Patentgericht nicht zuletzt ein Prestige-Projekt der EU, die mit dieser Institution das erste „echte“ EU-Gericht als Nukleus für ein europäisches Rechtssystem schaffen wollte.

Künftiges Gerichtssystem überwindet Nachteile der Bündelpatente

Das einheitliche Patentgericht trägt dazu bei, einige Makel des bisherigen EP-Patents (Bündelpatent) zu überwinden. Zum einen ist die Validierung in jedem Staat erforderlich, für den das Patent wirksam sein soll. Neben den Kosten für die Übersetzungen und nationale Patentanwälte fallen in den betroffenen Staaten jährlich Gebühren an, um das Patent aufrechtzuerhalten. Zum anderen erzeugt die separate Durchsetzung oder Nichtigerklärung vor nationalen Gerichten mehrfach Kosten für Gerichte und Anwälte. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Verletzungs- oder Bestandsfrage in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt wird. “Diese Nachteile werden durch das künftige einheitliche Patentgerichtssystem weitgehend beseitigt”, so Gottfried Schüll, Partner bei Cohausz & Florack.



Am Ende eines klassischen EP-Erteilungsverfahrens erhalte der Patentinhaber auf Antrag ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Diese neuen EU-Patente ließen sich künftig – ebenso wie die bereits bestehenden EP-Patente – sehr viel einfacher durchsetzen oder für nichtig erklären. „Früher musste man in jedem Land nationale Titel erstreiten und vollstrecken. Künftig muss man nur noch einmal einen Titel erstreiten und kann diesen dann national überall vollstrecken”, erläutert Schüll.

Durchsetzbarkeit von Patenten verbessert Klima für Innovationen

Der Düsseldorfer Patentanwalt erwartet einen weiteren positiven Effekt durch das neue europäische Patentstreitregelungssystem, weil sich die Durchsetzbarkeit von Patenten in einigen Mitgliedsstaaten grundlegend ändern dürfte. In einer Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten ist die Durchsetzung von Patenten in der Vergangenheit an praktischen Hindernissen, wie etwa langen Verfahrensdauern und nicht ausreichend qualifizierten Richtern, regelmäßig gescheitert. Die erstmals erlangte Durchsetzbarkeit in diesen Staaten kann dort und damit in der EU insgesamt das Klima für Innovationen entscheidend verbessern.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf, die technische und naturwissenschaftliche Kompetenzen mit juristischen kombiniert. Aktuell sind 20 Patent- und drei Rechtsanwälte für die Kanzlei tätig, insgesamt hat sie rund 100 Mitarbeiter. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Hierbei steht die Kanzlei ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Cohausz & Florack vertritt Mandanten in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten sowie in Verhandlungen, auch im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Cohausz & Florack ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Mit ihrem technologischen Know-how kann die Kanzlei alle für den Patent- und Markenschutzschutz relevanten Gebiete abdecken. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.



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Datum: 20.06.2013 - 18:49 Uhr
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Freigabedatum: 20.06.2013

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