Mitnahmefaehigkeit der Bundesbeamtenversorgung endlich regeln
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Mitnahmefaehigkeit der Bundesbeamtenversorgung endlich regeln
Mit der Entschliessung vom 12. November 2008 zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat der Deutsche Bundestag entschieden, Bundesbeamten kuenftig nicht mehr Teile ihrer Versorgungsansprueche zu entziehen, wenn sie zu einem privaten Arbeitgeber wechseln oder sonst vor Erreichen der Altersgrenze ausscheiden. Die Anwartschaften auf Beamtenversorgung sollen ebenso unverfallbar werden wie Betriebsrentenansprueche anderer Arbeitnehmer. Diese Auffassung hatten auch alle Sachverstaendigen bei der Anhoerung zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz unterstuetzt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ein Regelungskonzept vorzulegen. Sie ist diesem Auftrag durch einen Bericht nachgekommen, der freilich teilweise konkrete Regelungsvorschlaege schuldig bleibt. An anderen Stellen wird der Berichtsgegenstand ueberdehnt, um Probleme zu konstruieren. Dahinter steht die Haltung des zustaendigen Bundesinnenministers, dem die ganze Richtung nicht passt. Er vertritt unverdrossen seinen Arbeitgeberstandpunkt, aus dessen Sicht Mobilitaet von Bundesbeamten ein Graus ist.
Nunmehr rueckt offenbar auch die Union von der eindeutigen Beschlussfassung ab. Das zeigt sich an der Benennung der Sachverstaendigen fuer die heutige Anhoerung und den Fragen des Berichterstatters der CDU/CSU-Fraktion. Sie waren darauf gerichtet, die getroffene Grundentscheidung rundweg in Frage zu stellen.
Wir bestehen dem gegenueber auf der gemeinsamen Haltung der Koalition, wie sie in der Entschliessung zum Ausdruck kommt und erwarten das gleiche vom Koalitionspartner. Der Bundesinnenminister ist aufgefordert, jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen.
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Datum: 13.05.2009 - 21:03 Uhr
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